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Info: Seminare der VKI-Akademie im Herbst

Ab Herbst bietet der VKI bietet im Rahmen der VKI-Akademie Seminare zum VRUG an, in denen über alle wichtigen Neuerungen und Auswirkungen auf Beratungspraxis und Verbandsklagstätigkeit informiert wird.

Seminar: "Neue Regeln für das Verbraucherrecht"
(Petra Leupold/Beate Geldmann)

Donnerstag,  4.9.2014, 9:00-17:00 (ausgebucht)
Donnerstag, 18.9.2014, 9:00-17:00 (Restplätze)
Donnerstag, 2.10.2014, 9:00-17:00  (Restplätze)


Am 13.6.2014 trat das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) in Kraft, das mit Neuregelungen im KSchG und einem neuen Gesetz für Fernabsatz- und Haustürgeschäft (FAGG) in zentralen Bereichen des Konsumentenschutzrechts grundlegende Änderungen mit sich bringt.

Kernstück des neuen Gesetzes ist die Neuregelung der Rücktrittsrechte in Fernabsatz und bei Haustürgeschäften, die künftig - aufgrund der Parallelität mehrerer nur unzulänglich harmonisierter Rücktrittsregime - für jeden Vertragstyp eine gesonderte Abgrenzung erforderlich macht. Daneben gibt es eine Fülle neuer Regelungen im Allgemeinen Verbraucherrecht, die von Kostentragungsregelungen über die Durchführung der Vertragsverhältnisse bis hin zu Cold-calling reichen.

Die neue Rechtslage stellt die Verbraucherschutzorganisationen und Konsumenten-BeraterInnen zweifelsohne vor neue Herausforderungen. Der VKI bietet daher - im Rahmen der VKI-Akademie - ein ganztägiges Seminar zum VRUG an, in dem über alle wichtigen Neuerungen und vor allem deren Auswirkungen auf Beratungspraxis und Verbandsklagstätigkeit informiert wird.

 
Seminar: "AGB-Recht und Verbandsklagen"
(Stefan Langer / Peter Kolba)

Donnerstag, 27.11.2014, 9:00-17:00

Klauseln und deren Auslegung stellen selbst für Juristen eine Herausforderung dar. Die permanente Überprüfung von AGBs und Vertragsformblättern ist eine der Hauptaufgaben des VKI. Mittels Verbandsklage kann eine großflächige Kontrolle der immer mehr ausufernden und unübersichtlichen AGB-Regelwerke der Unternehmen gewährleistet sein. Dafür sind fundierte Kenntnisse der entsprechenden Bestimmungen in ABGB und KSchG notwendig.

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