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Info: Snowball - Verbandsklagen und ihre Folgen

Der VKI hat gegen Erste Bank und Bank Austria Verbandsklagen gewonnen und die Banken aufgefordert, den Urteilen auch gegenüber den Kunden nachzukommen. Die Bank Austria bietet "Kulanz", die Erste Bank will eine Ersatzberechnung der Zinsen, nach der die Kunden Rückzahlungen an die Bank leisten müssten. Der VKI ruft Geschädigte auf sich zu melden und wird diesen bei der Rechtsdurchsetzung beistehen.

Zwei Rechtsfragen wurden vom OGH entschieden:

1) Eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit für die Bank und eine Bindung für Jahre für die Kunden ist gesetzwidrig. Der Grund liegt auf der Hand: Die Bank bindet den Kunden und kann sich freuen, wenn die variablen Zinsen im Keller bleiben; steigen aber diese Zinsen, dann kann sie das produkt kündigen und erspart es sich, diese besseren Zinsen den Kunden auszuzahlen.

2) Bei Snowball X der Erste Bank führte ein steigender Euribor dazu, dass der Kunde auch Null Zinsen bekam. Doch war der Zinssatz einmal auf Null, dann sollte er auf Null bleiben - egal was der Euribor in weiterer Folge macht.
Beide Klauseln wurden für unwirksam erklärt. Die Banken können sich nicht auf diese Klauseln berufen.

In jenen Fällen, in denen die Banken die Produkte vorzeitig gekündigt haben (wiewohl die Klausel dafür gesetzwidrig und unwirksam war), können die geschädigten Verbraucher Schadenersatzansprüche gegen die Bank erheben.
Die Bank Austria hat angekündigt, solche Fälle individuell aber kulant regeln zu wollen. Die Erste Bank ist auf diese Frage gar nicht eingegangen.
Die Erste Bank hat aber - zum Snowball X (der, da der Zinssatz schon längere Zeit auf Null war, nicht gekündigt worden war) - eine Ersatzklausel vorgeschlagen. Die variablen Zinsen mögen nach der Zinsanpassungsklausel des Snowball VIII berechnet werden. Allerdings will die Bank dabei von einem Erstzinssatz von 5,81% (statt wie vereinbart 6,75%) ausgehen. Auf Basis dieser willkürlichen Rechnung käme zum aktuellen Zeitpunkt heraus, dass die Kunden der Bank noch Rückzahlungen zu leisten hätten. Auf diese wolle man großzügig verzichten.

Diese Berechnungsweise - man hat immerhin Monate getüfftelt - ist völlig einseitig im Interesse der Bank und für die Kunden sicher nicht akzeptabel. Daher wird diese Frage nun vom Gericht zu klären sein.
Der VKI ruft betroffene Kunden von Bank Austria und Erste Bank auf, sich rasch beim VKI (Bereich Recht) zu melden. Wir werden mit der Bank Austria zur Kulanz verhandeln und gegen die Erste Bank Musterprozesse anstreben.

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