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Knapp 90.000 Euro Gewinn erstritten

Gericht verurteilt Versandhaus zu hoher Zahlung aus irreführender Gewinnzusage

Das Handeslgericht Wien hat die Firma EVD Direktverkauf AG zur Zahlung von 89.024,22 Euro  aus einem "Bar-Anteils-Gewinn" an eine Wiener Pensionistin verurteilt. Das ist der höchste Gewinn, der bislang einem Verbraucher aus irreführenden Gewinnzusagen zugesprochen wurde.

 

"Jetzt geht es Schlag auf Schlag", freut sich Dr. Peter Kolba, Leiter der Rechtsabteilung des Vereines für Konsumenteninformation (VKI). Zuerst erzielte der VKI einen Sieg gegen das Versandhaus Schlank & Schick in Deutschland (3250 Euro an eine Pensionistin aus dem Burgenland). Nun wurde im Musterprozess des VKI gegen die Firma EVD Direktverkauf AG das Urteil des Handelsgerichtes Wien (HG Wien) zugestellt. Das Gericht verurteilt das Unternehmen zur Zahlung von knapp 90.000 Euro (1.225.000 Schilling) an eine Wiener Pensionistin.

Friedrich Müller verschickt Gewinnzusagen

Die Firma EVD Direktverkauf AG versendet unter verschiedenen Markennamen ("Friedrich Müller", "IVH", usw) Gewinnzusagen an Verbraucher. Im VKI türmen sich die Beschwerden von enttäuschten "Gewinnern", die sich von EVD an der Nase herumgeführt sehen. Im konkreten Fall bekam die Konsumentin im August 2001 eine Zuschrift der "IVH-Rechtsabteilung" in der Ihr angedroht wurde, ihr 1.225.000-Schilling-Bar-Anteil-Gewinn würde verfallen, sollte sie sich nicht sofort melden. Auf Grund der absoluten Dringlichkeit biete man an, den Gewinn auch telefonisch anzufordern. Nur im Kleindruck dafür die Kosten: 50 Schilling pro Minute. Ruft man an, so können die Kosten  "mit Leichtigkeit einige hundert Schilling ausmachen", stellte das Gericht fest.

Kleingedrucktes auf der Innenseite des Kuverts

   Die Konsumentin hat den vermeintlichen Gewinn angefordert und nicht ausbezahlt bekommen. Das Argument von EVD: In den Teilnahmebedingungen - kleingedruckt auf der Innenseite des Kuverts und schwer zu lesen - sei festgehalten, dass alle Gewinne aufgeteilt zur Auszahlung gelangen würden und der Anteil des einzelnen durch die Häufigkeit der eingegangenen Meldungen bestimmt werde. "Gewinne" unter 40 Schilling würden aus Kostengründen nicht ausbezahlt.

Die Konsumentin trat ihren Anspruch dem VKI ab, der VKI klagte die EVD und bekam nun Recht: Das HG Wien geht von einer irreführenden Gewinnzusage aus und spricht den vermeintlichen Gewinn zu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der höchste Gewinn

"Das ist der bislang höchste Betrag, den ein Gewinnspiel-Opfer von österreichischen Gerichten zugesprochen bekommen hat", freut sich Kolba. "Die Idee des Gesetzgebers beginnt zu greifen: Wenn Unternehmer bei irreführenden Gewinnzusagen damit rechnen müssen, zur Kasse gebeten zu werden, dann wird sich diese Belästigung bald aufhören."

Die Klagssumme wird , wenn das Urteil rechtskräftig wird und der Betrag einbringlich gemacht werden kann, nach Abzug der Kosten der Prozessführung an die Krebshilfe gespendet werden.

Rechtsschutzversicherung günstig

Der VKI rät Gewinnspiel-Opfern allerdings nur dann zu einer Klage, wenn eine Rechtsschutz-versicherung Kostendeckung gibt. Im übrigen wird der VKI mit weiteren Musterprozessen versuchen, den Markt unseriöser Gewinnversprechen zu bereinigen.

Das Urteil ist im Volltext beim VKI erhältlich (Tel.: 58877-320).

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