Wien (BMSK) - Die Turbulenzen rund um den Kursabsturz der Meinl European Land Zertifikate treffen in nicht unbedeutendem Ausmaß auch Kleinanleger. 150.000 sollen es laut Zeitungsmeldungen sein. Viele besorgte Anleger haben sich in den letzten Tagen bei den Verbraucherberatungsstellen gemeldet und wollten Rat. Gerade dieser ist im Moment aber schwer zu geben, weil die Beurteilung wer wegen welcher Handlungen, bzw. Versäumnisse haftet, äußerst kompliziert ist und manche Verknüpfungen erst nach und nach ans Tageslicht kommen.
Ähnlich wie bei dem Skandal um AMIS scheint es mehrere Anspruchsgegner zu geben. Der Auslandsbezug wirft darüber hinaus Fragen nach anwendbarem Recht und Gerichtsstand auf.
Zwar haben sich in den Medien bislang viele gemeldet, die Klagen angekündigt haben, für Kleinanleger stellt sich aber die Frage, ob der Aufwand das Ergebnis lohnt und wem man bei derart verwickelten Verhältnissen vertrauen kann.
Zwtl.: BMSK,AK und VKI prüfen gemeinsam Vorgehen gegen MEL
Die Konsumentenschutzorganisationen des Landes haben sich daher zusammengetan um gemeinsam für Anleger tätig zu werden: Die Arbeiterkammer und der VKI im Auftrag von Konsumentenschutzminister Buchinger, werden in einem ersten Schritt prüfen, ob und inwiefern im Hinblick auf die Sicherheit der Veranlagung unrichtig beraten wurde. Auch Ansprüche gegen die Meinl Bank und MEL selbst werden untersucht. In der Folge sind gemeinsame Sammelklagen angedacht.
Konsumentenschutzminister Buchinger betont in diesem Zusammenhang, dass die Aufgaben des Konsumentenschutzes immer vielfältiger werden und daher die Zusammenarbeit unter den Institutionen verstärkt werden muss: "Es hat keinen Sinn, wenn bei solchen Massenschäden jede Organisation parallel vor sich hinarbeitet. Bei knappen Ressourcen müssen wir auf äußerste Optimierung achten. AK und VKI sind die idealen Partner für ein solches Vorgehen", erläutert Konsumentenschutzminister Buchinger.
Zwtl.: Effizientere Sammelklagen notwendig
Gleichzeitig wendet sich Buchinger an die Wirtschaft, die massive Bedenken gegen die vom Justizministerium beabsichtigte Novellierung zur Erleichterung von Sammelklagen vorgebracht hat. "Wir alle sind an einer funktionierenden Wirtschaft interessiert. Dabei ist aber in erster Linie auf fairen Wettbewerb zu achten. Das ungestrafte Zulassen von wettbewerbsverzerrenden oder irreführenden Handlungen führt dazu, dass VerbraucherInnen das Vertrauen verlieren und es zu massiven Marktstörungen kommt. Der Durchsetzung der Rechte von VerbraucherInnen sollte daher oberste Priorität zukommen", so Buchinger abschließend.