"Ich bin im Interesse der Geschädigten froh, dass wir bei diesem größten Zivilprozess in der Geschichte der 2. Republik nunmehr zu einem raschen und guten Ende kommen werden. Wir haben in Verhandlungen erreicht, dass die Salzburger Sparkassen den geschädigten Anlegern die Zahlung von 19,1 Millionen Euro für verlorenes Kapital zusichert und eine Kostenbeteiligung von 600.000 Euro anbietet", teilte heute Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek mit. ****
Die Klägeranwälte gehen davon aus, dass damit rund 41 Prozent der Klagsbeträge bezahlt werden. Die rund 2300 Teilnehmern an den - vom Prozesskostenfinanzierer AdvoFin finanzierten - Sammelklagen des durch den vom Konsumentenschutzministerium beauftragten VKI können (nach Abzug von Kosten und Erfolgsquote für den Prozessfinanzierer) mit rund 21 Prozent ihrer Klagsbeträge rechnen, schätzen die Anwälte.
Die Sammelklagen gegen die Salzburger Sparkasse stützten sich darauf, dass drei leitende Mitarbeiter der Bank als Beitragstäter im WEB III-Strafprozess rechtskräftig verurteilt wurden. Nachdem von den unmittelbaren Haupttätern des "WEB-Bautreuhand-IMMAG"-Skandals kein Schadenersatz zu erlangen war, richteten sich die Klagen gegen die Sparkasse, die - so die Kläger - für ihre Mitarbeiter einzustehen habe.
Das Landesgericht Salzburg hatte alle Klagen zusammengezogen und vor etwa einem Jahr begann so der größte Zivilprozess der 2. Republik. Ein extrem hoher Streitwert (zunächst 127 Mio - dann 54 Mio Euro) führte auch zu einer extremen Kostenbelastung. Die Klägeranwälte erwarteten überdies - im Lichte der Prozessentwicklung - rechtskräftige Urteile erst für das Jahr 2011 und später.
"Im Lichte der Prozessprognosen ist der nunmehr angebotene Vergleich ein gutes Ergebnis im Interesse des Konsumentenschutzes. Uns geht es darum, dass die Konsumenten rasch zu ihrem Recht kommen. Schließlich geht es rund 20 Jahre nach dem WEB-Skandal darum, dass die Geschädigten wenigsten rasch zu einem Teil ihres Kapitals kommen. Ein Prozess bis ans Ende aller Tage nutzt weder dem Konsumentenschutz noch dem einzelnen Konsumenten", so Dolinschek abschließend.