Zum Inhalt

Kredite: Aufrundungsspirale

Zwei Fälle aus der Praxis

Die Aufrundsspirale bei Kreditverträgen nach 1997:

 

Fast 7000 Euro billiger:

Für ihre neue Wohnung nahm Frau R. Ende 1997 ein Darlehen über 725.000 Schilling mit einer Laufzeit von 20 Jahren bei der Bank Austria auf. Der Zinssatz betrug 6 Prozent, die monatliche Rate wurde mit 5.249 Schilling festgesetzt. Mehrmals stiegen und sanken die Zinsen, sie kletterten sogar auf mehr als 7 Prozent. Zur Euro-Umstellung betrug der Zinssatz 6,375 %, die Rückzahlung 5.398,14 Schilling beziehungsweise 392,30 Euro. Im Dezember 2002 lauteten diese Werte 6,125 % und 386,30 Euro.

Monatliche Belastung gesenkt

Im Jänner 2003 kam ein Brief: Frau R. hat 1.212,52 Euro zu viel an Kreditzinsen bezahlt, teilte ihr die Bank mit. Dieser Betrag wird ihrem Kreditkonto gutgeschrieben. Und der Zinssatz wird richtig gestellt und beträgt nur noch 5,5 %. Frau R. muss jetzt monatlich nur noch 361,17 Euro zurückzahlen. Das Urteil, das der VKI erstritten hat, hat ihre monatliche Ratenbelastung um 25 Euro gesenkt. Für die Restlaufzeit von 180 Monaten bedeutet dies eine weitere Ersparnis von 4.500 Euro, mit Zins und Zinseszins fast 7.000 Euro!

Immerhin 72 Euro retour:

Herr P. nahm im Mai 1997 für den Kauf eines Neuwagens 100.000 Schilling bei der Erste Bank auf. Zinssatz 6,5 %, Laufzeit 60 Monate. Die monatliche Rate war mit 1.960 Schilling vereinbart. Als Herr P. seinen Kredit im Mai 2002 getilgt hatte, betrug sein Zinssatz 6,875 %. Bei korrekter Rundung wären es nur 5,875 % gewesen, also ein ganzer Prozentpunkt weniger. Jetzt sollte Herr P. schleunigst die etwa 72 Euro zurückfordern, die ihm die Erste Bank zu viel an Zinsen verrechnet hat.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Pressekonferenz: VKI klagt AWD

Der VKI hat - mit Unterstützung des Prozessfinanzierers FORIS AG - eine erste Sammelklage gegen den AWD eingebracht. 125 Kläger und ein Streitwert von rund 2 Mio Euro. Das System AWD steht zur gerichtlichen Prüfung an. Informationen aus der Pressekonferenz des VKI und FORIS.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang