Das Sparbuch kommt wieder und die Banken bieten viele verschiedene Typen an. Über die bisweilen happige Spesenbelastung schweigen sie in der Regel.
Konsumenten setzen wieder mehr auf Sicherheit: Das Sparbuch zählt in unruhigen Börsezeiten zu einer der beliebtesten Anlageformen. Die Banken reagieren darauf mit neuen Produkt-Entwicklungen: So gibt es neben diversen Sparformen, die zusätzlich zur Verzinsung Boni und Prämien bieten, Produkte, die ein Teilhaben an steigenden Kapitalmarktzinsen versprechen.
Banken verschweigen das Kleingedruckte
Doch Vorsicht, warnt der VKI (Verein für Konsumenteninformation): Den Interessenten werden zwar hübsche Werbe-Folder in die Hand gedrückt, die relevanten Informationen über die Details der Sparform fehlen aber zumeist. Denn die finden sich in den Geschäftsbedingungen, die dem Konsumenten nur selten ausgehändigt werden. Bei einer anonymen Testerhebung des VKI wurden - trotz spezieller Nachfrage - die Geschäftsbedingungen in den meisten Fällen nicht ausgehändigt.
Geschäftsbedingungen verlangen
Ohne exakte Beschreibung der Sparform, gleichsam die Grundlage des Vertrages, ist es dem Kunden nicht möglich, die Versprechungen zu überprüfen. Notwendig sind unter anderem schriftliche Angaben über Verzinsung bei vorzeitiger Behebung, Vorgangsweise bei Ablauf des Sparbuchs - ob etwa automatisch verlängert wird - und unter welchen Voraussetzungen die Zinsen erhöht werden müssen bzw. gesenkt werden dürfen. Verschärft wird die Situation dadurch, dass die VKI-Tester bei ihrer Erhebung in mehreren Filialen ein und derselben Bank unterschiedliche Auskünfte zu einzelnen Details des Sparproduktes erhielten. Deshalb weist der VKI nachdrücklich darauf hin, vor Neuabschluss eines Sparbuchs dezidiert die Geschäftsbedingungen zu verlangen. Erst diese geben Klarheit über das Produkt.
Kontoführungsgebühr beim Sparbuch
Obwohl das Sparbuch generell als spesenfreies Produkt verstanden wird, stieß der VKI auf bisher unübliche Spesenverrechnung. Einzelne Institute des Sparkassen- und Volksbankensektors verlangen inzwischen jährliche Kontoführungsgebühren bei ihren Sparprodukten. Diese Gebühr fällt vor allem bei einfachen, täglich fälligen Sparbüchern ins Gewicht, die üblicherweise extrem niedrig verzinst sind (zwischen 0,125 und 1 Prozent). Mit Spesen bis zu 3 Euro jährlich rentiert sich das Ansparen kleinerer Beträge kaum mehr. Der VKI rät deshalb, das Sparguthaben zu Banken zu verlegen, die keine derartige Gebühr verrechnen.
Körberlgeld durch Abrundung
Noch ein Aspekt stößt den Konsumentenschützern sauer auf: Der immer schon beliebte Groschenausgleich bei Sparbuch-Abrechnungen hat sich nunmehr als Centausgleich in das Euro-Zeitalter gerettet. Was konkret bedeutet, dass bei etlichen Banken nur abgerundete volle Beträge ausbezahlt werden - ein zusätzlicher Verlust, der bis zu 99 Cent, also immerhin 13,62 Schilling, betragen kann. Für Banken ein Körberlgeld, das durch den Euro noch lukrativer geworden ist.
Vorschusszinsen nicht ausgewiesen
Bei Sparbüchern mit Bindefrist kritisiert der VKI nach wie vor, dass die Banken eventuell angefallene Vorschusszinsen nicht speziell ausweisen. Dieser "Strafbetrag" für nicht zeitgerechte Kündigung wird einfach von den Jahreszinsen abgezogen, ohne dass dies für Konsumenten erkennbar ist.
Auf Basis dieser Recherche ortet der VKI beträchtlichen Handlungsbedarf seitens der Banken beim Produkt Sparbuch und fordert mehr Transparenz bei Geschäftsbedingungen und Spesen.