Zum Inhalt

Staatssekretär Dolinschek setzt sich für Konsumentenrechte in Oberösterreich ein

Ist Oberösterreich anders? "Oberösterreichische Banken haben bei der Berechnung der Sparzinsen anscheinend ein anderes Rechtsverständnis"

Wien (OTS) - Der im Sommer dieses Jahres von Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek abgehaltene Gipfel betreffend freiwilliger Nachzahlung von Sparbuchzinsen durch die Banken ließ Konsumentinnen und Konsumenten jubeln: die Banken sicherten zu, spätestens ab 1.1.2007 über Antrag von Sparerinnen und Sparern Nachrechnungen zu den Sparbuchzinsen durchzuführen und gegebenenfalls entsprechende Nachzahlungen vorzunehmen. Ein sofortiger Start der Zinsrückzahlungen war aus dem Grund nicht möglich, da die Banken sich bis Ende des Jahres Zeit erbaten, neue Klauseln betreffend der Anpassung von Sparbuchzinsen zu erarbeiten sowie die technischen Voraussetzungen für die komplizierten Nachrechnungen zu schaffen.

Nunmehr löst das Verhalten einiger oberösterreichischer Banken große Empörung aus. Nachdem Betroffene sich an diese Banken mit der Bitte um Nachrechnung wandten, wurden sie mit dem Argument abgewimmelt, dass oberösterreichische Banken immer richtig gerechnet hätten und es weder jetzt noch zu einem späteren Zeitpunkt zu Nachzahlungen kommen werde. All dies sei mit dem oberösterreichischen Konsumentenschutz in der AK abgesprochen. Einen Beweis konnten die Banken freilich nicht vorlegen, daher ist diese Aussage angesichts der klaren Rechtslage und der beim Gipfel gegebenen Versprechen nicht nachvollziehbar.

Bereits zuvor hatten sich gerade die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich und die Oberbank geweigert, ihre geltenden Sparbuchbedingungen zur Überprüfung an den VKI herauszugeben. Erst eine Klage hatte diese Banken zur Herausgabe veranlasst.

"Offenbar hat man in Oberösterreich ein anderes Rechtsverständnis", kritisiert nun Staatssekretär Sigisbert Dolinschek ganz offen die oberösterreichischen Banken. "Wenn wir nicht bis Ende nächster Woche eine offizielle Erklärung dieser Banken haben, dass sie sich an die Ergebnisse des Gipfels halten, werden wir die Gerichte anrufen und eine exekutierbare Entscheidung bewirken. Wenn man in Oberösterreich meint, dass man Konsumentinnen und Konsumenten einfach um ihre Rechte bringen könne, so werden wir ihnen ihr Recht verschaffen", so der Staatssekretär.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Pressekonferenz: VKI klagt AWD

Der VKI hat - mit Unterstützung des Prozessfinanzierers FORIS AG - eine erste Sammelklage gegen den AWD eingebracht. 125 Kläger und ein Streitwert von rund 2 Mio Euro. Das System AWD steht zur gerichtlichen Prüfung an. Informationen aus der Pressekonferenz des VKI und FORIS.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang