Wien (BMSG/STS) - An Konsumentenschützer war es in der Vergangenheit eine häufig gestellte Frage: "Wieso verrechnet mir die PSK bei der Überweisung zusätzliche Kosten? - Ich hab ihr doch gar keinen Auftrag gegeben!". Das Ärgernis bezog sich auf den Betrag von 11 Cent, die von der PSK im Rahmen ihrer Drehscheibenfunktion im Zahlungsverkehr von anderen Banken eingehoben wurde und von einigen dieser Banken an die KundInnen weiter verrechnet wurde. Nunmehr gibt die PSK bekannt, dass im Rahmen der Vereinheitlichung der EDV Systeme von BAWAG und PSK die Streichung dieses Entgeltes vorgesehen ist. Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek zeigt sich erfreut: " Auch wenn es sich nur um einen kleinen Betrag handelt, zeigt sich doch, dass Rationalisierungsersparnisse an die KundInnen weiter gegeben werden." ****
Besorgt ist Dolinschek allerdings über die sonstige Preispolitik der Banken: "Es ist für KundInnen schwer verständlich, wenn z.B. bei Barüberweisung in der Bank des Empfängerkontos ein Entgelt von EUR 4,- verlangt wird. Das sind eindeutig Strafkosten für jene Leute, die sich - aus welchen Gründen auch immer - nicht für den elektronischen Weg entschieden haben. Gerade Ältere oder sozial Schwache haben aber oft keinen Zugang zu diesen Medien und sind daher doppelt benachteiligt." Der Staatssekretär appelliert daher an die Banken, diesbezüglich nicht das Augenmaß zu verlieren.