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Ausgabe 11

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Urteil: OGH erklärt Änderungskündigungsklausel der mobilkom für rechtswidrig

Der OGH bestätigt in der Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMASK) die Entscheidung des Berufungsgerichtes: Die Klausel, wonach sich mobilkom den Widerruf einer Änderungskündigung vorbehält, ist rechtswidrig. Im Fall einer drohenden und benachteiligenden Änderung der AGB und Entgeltbedingungen kann der Verbraucher, der sich zur Auflösung des Vertrages entschließt, nach Zugang seiner Kündigung an den Mobilfunkbetreiber mit einer wirksamen Beendigung des Vertragsverhältnisses rechnen.

Urteil: VKI-Sieg gegen AMIS-Vermittler

Der Vermittler haftet auf Grund seines wirtschaftlichen Eigeninteresses selbst für den Schaden durch die fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit dem AMIS Generationsplan. Er hätte auf das hohe Risiko und auf die Gefahr eines Kapitalverlustes hinweisen müssen.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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