Urteil: BGH - Schadenersatzpflicht der Bank bei Zinswette
Deutscher Bundesgerichtshof (BGH) bejaht eine Verletzung der Aufklärungspflicht einer Bank bei einem hochkomplex strukturierten, riskanten Produkt.
Deutscher Bundesgerichtshof (BGH) bejaht eine Verletzung der Aufklärungspflicht einer Bank bei einem hochkomplex strukturierten, riskanten Produkt.
Nach einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes gelten die Wohlverhaltensregeln des WAG alt auch für Vermögensberater mit kleiner Vermögensberatungs-Gewerbeberechtigung. Im konkreten Fall hatte ein Finanzberater bei den AvW-Papieren eine Veranlagung wie bei einem Sparbuch versprochen.
In einem Musterprozess des VKI im Auftrag der AK Vorarlberg prüfte das Bezirksgericht St. Pölten, ob der Anlageberater seinen Aufklärungs- und Beratungspflichten gegenüber der Anlegerin nachgekommen war und verneinte dies: Grob fahrlässig habe er entgegen den Wünschen und Bedürfnissen der Kundin zur Veranlagung in MEL-Zertifikate geraten. Der Konsumentin wurde Schadenersatz zugesprochen.
OLG Wien rechnet Beratungsfehler des AWD der Bank zu.
Die Sammelklagen sind zulässig, aber es wird immer noch um Vorfragen gestritten. Der AWD schließt mit Rechtsschutzversicherten "Geheimvergleiche" am Laufenden Band und darf sich über ein OGH Urteil freuen, das - in einem Einzelverfahren einer RS-Versicherung - die Ansicht des Erstrichters deckt, dass die Systematik der Fehlberatung im Einzelverfahren unbeachtlich sei.
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