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Ausgabe 05

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Urteil: Unzulässige Unterlassungserklärung

Das OLG Wien geht davon aus, dass es unzulässig sei, wenn sich eine Unterlassungserklärung zwar auf sinngleiche, aber nicht auf "gesetzlich zulässige" und daher "nicht sinngleiche Klauseln" beziehe.

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Sozialministerium
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