Urteil: "Ausmalklausel" ist gesetzwidrig
Das Handelsgericht Wien gab einer Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) - im Auftrag des BMSK - gegen die Genossenschaft "Niederösterreichisches Friedenswerk" statt. Die "Ausmalklausel" in dem von der Genossenschaft verwendeten Mustermietvertrag ist unzulässig.