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Ausgabe 02

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Urteil: Werbung mit "unbegrenzt telefonieren" für limitierten Tarif irreführend

Wenn der Mobilfunkanbieter einen Tarif als unlimitiert und unbegrenzt bewirbt, aber tatsächlich die Gesprächszeit limitiert, wie z.B. hier mit 1000 Gesprächsminuten, dann ist die Werbung zur Irreführung geeignet. Würde er in der Werbung ausreichend deutlich auf die Einschränkung hinweisen, dann wäre keine Irreführungseignung gegeben.

Urteil: VKI Teilerfolg gegen AvW

Landesgericht Klagenfurt gibt VKI Recht: Ausschluss des Rechtes zur außerordentlichen Kündigung in Genuss-Scheinbedingungen ist gesetzwidrig.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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