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Verjährungsverzicht bei Zinsanpassungen

OGH zu Kreditzinsen: VKI fordert Verjährungsverzicht; VKI bringt Verbandsklage ein

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Praxis der Zinsanpassungen vor 1997 für gesetzwidrig erklärt, allerdings eine Verjährungsfrist von drei Jahren angenommen. Der VKI fordert von den Banken einen Verjährungsverzicht und klagt auf Unterlassung des weiteren Berufens auf unwirksame Klauseln.

 

Rechtsansicht des VKI bestätigt

Der Streit um unfaire Zinsanpassungen bei variabel verzinsten Verbraucherkrediten beschäftigt seit Jahren die Untergerichte. Nun hat der OGH - in einem Musterprozess der AK Steiermark gegen die BAWAG - die Rechtsansicht des VKI bestätigt: Unbestimmte Zinsanpassungsklauseln, wie sie von den Banken vor 1997 verwendet worden waren, sind gesetzwidrig und nichtig. Die Kredite sind nachzurechnen und zuviel verrechnete Zinsen sind zurückzuerstatten.

Aber: Verjährung nicht nach 30 sondern 3 Jahren

In diesem Punkt scheint der OGH jedoch Angst vor der eigenen Rechtsansicht zu haben: Diese Rückforderungsansprüche sollen in drei Jahren verjähren. Konsequenz: Wer bislang noch keine Rückzahlung mit der Bank vereinbart hat, kann nunmehr bei Gericht nur einen Bruchteil seiner tatsächlichen Forderung durchsetzen. Der OGH legt seine Motive offen: Die Banken sollen vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten und die Gerichte vor Prozessen bewahrt werden.

VKI hofft auf Korrektur durch Judikatur

"Der Rechtsbruch der Banken wurde klar festgestellt, den Unrechtsgewinn aus überhöhten Zinsverrechnungen sollen diese aber behalten dürfen", fasst Dr. Peter Kolba, Leiter der VKI-Rechtsabteilung, die Situation zusammen. Diese Rechtsansicht widerspricht nicht nur einem gewichtigen Teil der Lehre, sondern wird auch von den betroffenen Kreditnehmern nicht verstanden werden. "Es bleibt abzuwarten, ob sich in den Musterprozessen des VKI, die beim OGH anhängig sind, auch andere Senate des OGH dieser Meinung anschließen, oder sehr wohl die dreißigjährige Verjährung angenommen wird", hofft Kolba noch auf eine Korrektur durch die Judikatur.

Verbandsklage eingebracht und Banken zu Verjährungsverzicht aufgefordert

In Wahrnehmung der Interessen der betroffenen Kreditnehmer hat der VKI:

heute gegen die BAWAG - stellvertretend für alle Banken, die berechtigten Rückforderungsansprüchen die kurze Verjährungsfrist einwenden - eine Verbandsklage auf Unterlassung der Berufung auf die gesetzwidrigen Klauseln eingebracht; Ziel ist es, bei noch nicht rückgezahlten Krediten eine Saldokorrektur zu erreichen und damit die Rückforderungsansprüche der Kreditnehmer (unabhängig von der kurzen Verjährungsfrist) durchzusetzen;

die österreichischen Banken aufgefordert, sich nicht hinter dem Einwand der Verjährung zu verschanzen und zum einen - für die letzten drei Jahre - einen globalen Verjährungsverzicht abzugeben. Tun die Banken das nicht, muss man Kreditnehmern raten, zumindest Rückforderungen bezogen auf die letzten drei Jahre sofort einzuklagen; Sammelklagen wären die Folge. Zum anderen sollten die Banken unabhängig von einer Verjährung pauschale Zinsrückerstattungen für betroffene Kreditnehmer anbieten, um das Vertrauen der Kunden in die Kreditwirtschaft wiederherzustellen.

"Das Urteil wird das Vertrauen in die Korrektheit der Banken arg beschädigen: Statt sich hinter der Verjährung zu verstecken ist eine großzügige Schadensgutmachung gefragt", rät. Kolba den Banken.

 

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