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VKI-Aktion "Geld zurück" bei Generali-Kasko

VKI-Verbandsklage kippte "Nur-Malus"-System bei Generali Kfz-Kaskoversicherung.

Das "Nur-Malus"-System der Generali ist gesetzwidrig, sie muss zu Unrecht kassierte Prämien zurückzahlen. Doch sie tut dies nur auf Aufforderung der Kunden. Wenig kundenfreundlich urteilt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und startet eine "Geld zurück"-Aktion.

Verbandsklage gewonnen

Der VKI hat - im Auftrag des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSG) - gegen eine nachteilige Klausel in den Versicherungsbedingungen für Voll- und Teilkasko der Generali Versicherung Verbandsklage geführt und beim Obersten Gerichtshof (OGH) gewonnen. Die Klausel sah vor, dass der Versicherungsnehmer bei Schadensfällen - in Höhe von mindestens der jährlichen Prämie - für die restliche Vertragslaufzeit in die nächsthöhere Kaskoprämienstufe umgestuft wird.

Mangels Zweiseitigkeit gesetzwidrig

Das führte zu einem "Nur-Malus-System": Im Schadensfall rutschte der Versicherungsnehmer in den Malus, aber - anders als im "Bonus-Malus-System" in der Kfz-Haftpflichtversicherung - trotz schadensfreier Zeiten kam er daraus nie mehr heraus.

Der OGH sieht diese Klausel - mangels Zweiseitigkeit - als gesetzwidrig und nichtig an. "Nur-Malus" ist nicht zulässig.

Korrektur künftiger Prämien

Die Generali Versicherung darf und wird die Klausel nicht mehr verwenden und - so kündigte sie gegenüber dem VKI an - wird bei bestehenden Versicherungsverträgen die künftigen Prämien korrigieren. Wer also einen alten Kasko-Vertrag hat und aufgrund eines Schadensfalles in den Malus gerutscht ist, muss mit der nächsten Vorschreibung nur eine geringere Prämie zahlen.

Generali wenig kundenfreundlich

"Der Generali ist offenbar bewusst, dass sie die in der Vergangenheit zu Unrecht kassierten Prämien zurückzahlen muss. Doch sie will das bei laufenden Verträgen - wenig kundenfreundlich - nur über Aufforderung der Kunden tun. Von sich aus wird die Generali in diesem Punkt nicht aktiv", kritisiert Dr. Peter Kolba, Leiter des VKI Bereiches Recht.

Musterbrief als Download

Der VKI ruft daher alle betroffenen Versicherungsnehmer auf, eine Prämienrückerstattung bei der Generali mit eingeschriebenem Brief und unter Hinweis auf das Urteil zu verlangen. Musterbrief und Urteil gibt’s unter www.verbraucherrecht.at als Download gratis.

Verjährung erst nach 30 Jahren

"Rückforderungsansprüche verjähren - nach Ansicht des VKI - erst nach 30 Jahren", erläutert Kolba. "Sollte die Versicherung Forderungen ablehnen, so steht der VKI den Versicherungsnehmern mit Rat und Tat zur Seite".

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