Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hilft Kreditnehmern bei der Überprüfung von Kreditzinsen und mahnt - im Auftrag des BMJ - weitere Banken ab, die ebenfalls "Aufrundungsklauseln" verwendet haben.
Der VKI hat - im Auftrag des BMJ - in drei Verbandsklagen gegen die Bank Austria Creditanstalt, die PSK und die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien beim OGH richtungsweisende Entscheidungen erwirken können. Die von diesen und anderen Banken ab 1997 in den neuen Zinsgleitklauseln versteckte "Aufrundungsspirale" ist gesetzwidrig. Die Banken müssen - bei noch offenen Kreditverträgen - den Kreditnehmern gegenüber überhöhte Salden und Zinsen richtigstellen. Kreditnehmer, die ihre Kredite bereits zurückbezahlt haben, müssen selbst aktiv werden und Rückforderungsansprüche an die Banken stellen.
Infos zur Rückzahlung
Der VKI bietet auf seiner Homepage www.konsument.at Hilfe zur Abschätzung, in welchem Ausmaß man von der "Aufrundungsspirale" geschädigt sein kann. Damit können Kreditnehmer die Korrekturen der Banken überprüfen bzw Ihre Ansprüche berechnen.
Zehn weiter Banken abgemahnt
Der VKI hat weiters - im Auftrag des BMJ - über zehn weitere Banken abgemahnt und zur Abgabe von Unterlassungserklärungen aufgefordert. Die Erste Bank und die Raiffeisenlandesbank Steiermark haben bereits entsprechende Verpflichtungserklärungen abgegeben. Weitere werden folgen.
Verbandsklagen nützen dem Konsumenten
"Die Klagen des VKI gegen die "Aufrundungsspirale" in den Zinsgleitklauseln der Banken sind ein Musterbeispiel für funktionierende Marktkontrolle durch Verbandsklagen nach dem Konsumentenschutzgesetz. Die Verpflichtung der Banken zur Neudurchrechnung laufender Kredite bringt allen betroffenen Kreditkunden eine automatische Rückerstattung zuviel bezahlter Zinsen, ohne dass der einzelne Kunde mit seiner Bank diesen Punkt individuell ausstreiten müsste." resümiert Dr. Peter Kolba, Leiter der VKI-Rechtsabteilung.