Das erste Gerichtsurteil im Streit um Aufrundungsklauseln in Fremdwährungskrediten - geklagt wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSG) - gibt dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) Recht.
Die durchgängige Aufrundung bei jeder neuen Zinsanpassung ist gesetzwidrig. Die Raiffeisenbank Bludenz wurde zur Unterlassung der Verwendung der Klauseln verurteilt und darf sich - bei laufenden Krediten - auf diese Klauseln auch nicht berufen.
Urteil beruht auf Verbandsklage
Das Gericht bezieht sich auf die - in Verbandsklagen des VKI erzielte - Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu sogenannten "Aufrundungsspiralen" und hält fest, dass jede Form der durchgängigen Aufrundung den Konsumenten unangemessen benachteiligt. Die Alternative liegt auf der Hand: Die Bank kann statt dessen kaufmännisch Runden.
Außergerichtliche Einigung abgelehnt
Der VKI hat im Herbst 2003 - zusammen mit dem BMSG und der Arbeiterkammer - die Banken aufgerufen, dieses Problem außergerichtlich zu lösen. Der Sparkassensektor sowie die Landeshypothekenbanken sind diesem Angebot weitgehend gefolgt. Auch einige Raiffeisenbanken. In diesen Fällen bekamen und bekommen Kreditnehmer solcher Kredite, die noch zur Rückzahlung anstehen, pauschale Gutschriften seitens der Banken.
Dagegen haben es die Volksbanken, aber auch die Raiffeisenbank Bludenz auf Klagen ankommen lassen.
Für vernünftige Lösungen noch nicht zu spät
Einen Überblick über den Stand der Einigung und der Klagen findet man auf www.konsument.at/zinsen.
"Das Urteil zeigt, dass wir mit unserer Argumentation richtig liegen", freut sich Dr. Peter Kolba, Leiter der VKI-Rechtsabteilung. "Es ist auch für jene, die zunächst stur waren, nicht zu spät auch jetzt noch vernünftige außergerichtliche Lösungen zu suchen."
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.