Gesetzwidrige Klauseln statt kaufmännischer Auf- und Abrundungen
Auch bei Fremdwährungskrediten hat der VKI (Verein für Konsumenteninformation) Grund zur Annahme, dass für die Zinsberechnung gesetzwidrige Aufrundungs-Klauseln und nicht kaufmännische Auf- und Abrundungen in Kreditverträgen festgehalten sind.
Prüfung zuviel verrechneter Zinsen
Bereits im Frühjahr 2003 gab der Oberste Gerichtshof (OGH) dem VKI Recht, der in Verbandsklagen gegen Aufrundungs-Klauseln in Kreditverträgen vorgegangen ist: In diesen Fällen kam es durch fortgesetzte Aufrundungen zur sogenannten "Aufrundungsspirale". Die Banken mussten daraufhin den Kreditnehmern zuviel verrechnete Zinsen zurück bezahlen.
Keine kaufmännische Rundung
Diese Urteile betreffen zwar nicht explizit Fremdwährungskredite - dennoch lässt sich, so der Leiter der VKI Rechtsabteilung, Dr. Peter Kolba, argumentieren, dass auch diese Kreditverträge gesetzwidrige Klauseln enthalten: "Zwar entsteht bei diesen Krediten keine Spirale noch oben, dennoch werden im Schutz solcher Klauseln höhere Zinsen verrechnet, als bei kaufmännischer Rundung. Das kann bei entsprechend hohen Beträgen, um die es sich bei Fremdwährungskrediten oft handelt, auch merkbar ins Geld gehen."
Fremdwährungskredit-Verträge gesucht
Der VKI will nunmehr auch gegen solche Klauseln vorgehen und ruft Verbraucher auf, ihre Fremdwährungs-Kreditverträge in Kopie an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) zu senden. Der Kredit sollte noch laufen und im Passus über die Zinsgleitklausel eine reine Aufrundung festgehalten sein. Entsprechende Verträge bitten die Konsumentenschützer an die VKI-Rechtsabteilung, Linke Wienzeile 18, 1060 Wien, oder per Fax 01/58877-75 bzw per Mail an pkolba@vki.or.at zu schicken.