Zum Inhalt

VKI: Vergleichsangebot unannehmbar

Die Salzburger Sparkasse agiert im WEB-Zivilprozess weiter als wirtschaftlicher "Goliath".

Die Salzburger Sparkasse hat den Klägern im WEB-Zivilprozess einen Vergleich in Höhe von 7,27 Millionen Euro angeboten. Der VKI als Sammelkläger und Prozessfinanzierer AdvoFin lehnen diesen Vorschlag klar ab: Das Angebot der Sparkasse ist nur ein "Tropfen auf den heißen Stein".

 

Die Salzburger Sparkasse hat gestern Abend im WEB-Zivilprozess beim Landesgericht Salzburg den Klägern die Zahlung von maximal 7,27 Millionen Euro als "Beitrag zum sozialen Frieden" angeboten. Damit sollten sämtliche Ansprüche gegen die Salzburger Sparkasse bereinigt werden. Das Angebot der Kläger, die Verfahren - aus Gründen der Prozessökonomie - auf Musterfälle einzuschränken und in allen anderen Fällen ein "Ruhen" bei "Verzicht auf Verjährung" zu vereinbaren, wurde seitens der Salzburger Sparkasse wieder auf die lange Bank geschoben.

Die Schadenersatzansprüche aller beim Landesgericht Salzburg verbundenen Verfahren betragen 127,3 Millionen Euro. Das "Angebot" der Sparkasse macht also etwa über 5 Prozent der Ansprüche aus.

Kein tauglicher Vergleichsvorschlag

"Das ist nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein und kein tauglicher Vergleichsvorschlag", bewertet Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht beim Verein für Konsumenteninformation, das Angebot der Sparkasse. "Die Sparkasse versucht sich weiter als wirtschaftlicher Goliath und will offensichtlich die Kläger defacto zur Aufgabe ihrer Ansprüche zwingen. Das werden wir - im Auftrag des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und mit Finanzierung durch Advofin - zu verhindern wissen." Der VKI als Sammelkläger für rund 2300 Geschädigte und Prozessfinanzierer AdvoFin lehnen daher diesen Vorschlag der Sparkasse klar ab.

Es bleibt abzuwarten, ob sich die Sparkasse bei weiteren Vergleichsgesprächen am 13.12.2004 bereit findet, ein taugliches Angebot vorzulegen, über das man ernsthaft verhandeln kann.

Zustimmung zu Musterprozessen

Der VKI erwartet weiter, dass sich die Sparkasse endlich klar bekennt, ob sie der prozessökonomischen Führung von Musterprozessen zustimmt - also einen entsprechenden Verjährungsverzicht abgibt - oder weiter schlicht auf ihre wirtschaftliche Macht setzt und die Kläger mit dem Prozesskostenrisiko zu erdrücken versucht.

Ein erster Schritt ist dabei immerhin gemacht worden: Die Verfahren vor dem Bezirksgericht Salzburg wurden - mit Verjährungsverzicht der Sparkasse - "ruhend" gestellt. "Wenn das möglich war, warum kann man diese sinnvolle Vorgangsweise nicht auch für die Verfahren am Landesgericht vereinbaren?" fragt Kolba.

 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Pressekonferenz: VKI klagt AWD

Der VKI hat - mit Unterstützung des Prozessfinanzierers FORIS AG - eine erste Sammelklage gegen den AWD eingebracht. 125 Kläger und ein Streitwert von rund 2 Mio Euro. Das System AWD steht zur gerichtlichen Prüfung an. Informationen aus der Pressekonferenz des VKI und FORIS.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang