Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist - im Auftrag des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSG) - gegen Aufrundungsklauseln in Fremdwährungskrediten vorgegangen.
Diese Klauseln sahen - zugunsten der Banken - vor, dass bei jeder Zinsänderung auf das nächste Achtelprozent aufgerundet wird. Zahlreiche Banken waren zur außergerichtlichen Einigung bereit - nicht aber die Raiffeisenbank Bludenz. Jetzt hat der VKI in seiner Verbandsklage gegen die Raiffeisenbank Bludenz beim Obersten Gerichtshof (OGH) Recht bekommen.
Zahlreiche außergerichtliche Einigungen
Mit dem Sparkassensektor konnte bereits 2003 eine außergerichtliche Einigung erzielt werden, ebenso - allerdings erst nach Klagen - mit den Volksbanken. Auch zahlreiche Raiffeisenbanken waren zum außergerichtlichen Ausgleich bereit. Nicht so die Raiffeisenbank Bludenz.
Aufrundungsklauseln sind gesetzwidrig
Der VKI hat in seiner Verbandsklage gegen die Raiffeisenbank Bludenz nunmehr beim OGH Recht bekommen. Der OGH sieht eine Aufrundungsklausel - unabhängig davon ob es zu einer "Spirale" kommt oder nicht - als gesetzwidrig an. Dagegen wäre eine kaufmännische Rundung rechtlich korrekt.
Nur noch kaufmännisch runden
Die Raiffeisenbank Bludenz darf die Klausel nicht mehr verwenden und sich auch nicht darauf berufen. Das bedeutet bei laufenden Krediten, dass bei der nächsten Zinsänderung die ungerechtfertigten Erhöhungen aus der Vergangenheit bereinigt werden müssen und nur noch kaufmännisch gerundet werden darf. Im Hinblick auf in der Vergangenheit zuviel bezahlte Zinsen gilt es zu unterschieden:
Bei Krediten, bei denen Annuitäten (Kapital und Zinsen) regelmäßig getilgt werden, muss die Bank von sich aus den Saldo korrigieren; unterlässt sie dies, kann der VKI Exekution führen.
Bei Krediten, bei denen das Kapital erst zum Ende der Laufzeit fällig ist und bis dahin regelmäßig nur Zinsen bezahlt werden, müssen die Kreditnehmer die Bank von sich aus zur Rückzahlung zuviel bezahlter Zinsen auffordern.
Auch bei bereits zurückbezahlten Krediten muss die Bank nur über Aufforderung der Kunden zuviel verrechnete Zinsen zurückzahlen.
Umstrittene Verjährungsfrist
Der Anspruch auf Rückforderung zuviel bezahlter Zinsen verjährt - nach umstrittener Judikatur des OGH - binnen drei Jahren. Daher sollten Kreditnehmer ihre Forderungen rasch geltend machen. "Wir hoffen in dieser Frage aber noch auf Klarstellungen bzw. eine Wende in der Rechtssprechung beim OGH", macht Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht im VKI, betroffenen Verbrauchern Hoffnung.