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VKI/VKI klagt Generali wegen "Nur Malus"

Utl.: Streitpunkt Verjährungsfrist.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klärt in einem Musterprozess gegen die Generali Versicherung, wann Rückforderungsansprüche für zuviel bezahlte Prämien verjähren.

Hintergrund ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH), der das "Nur-Malus"-System der Generali Versicherung vor einigen Wochen für gesetzwidrig erklärte. Das Unternehmen muss nun die überhöht vorgeschriebenen Prämien zurückzahlen.

Klärung mit Musterprozess

Die Generali beruft sich darauf, dass der Rückforderungsanspruch bereits drei Jahre nach Zahlung verjährt ist. Der VKI geht - im Lichte der bisherigen Judikatur des OGH - davon aus, dass diese Ansprüche erst binnen 30 Jahren verjähren. Diese Rechtsfrage wird nun vom VKI - im Auftrag des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSG) - in Form eines Musterprozesses geklärt.

Prämien nach unten korrigieren

Das bereits rechtskräftige Urteil des OGH sieht vor, dass die Versicherung die zugrundeliegende Klausel in Zukunft nicht mehr verwendet und - in den betroffenen Fällen - bei künftigen Prämienvorschreibungen deren Höhe nach unten korrigiert. Bislang kamen Versicherte im Schadensfall zwar in den Malus, bei entsprechender Schadensfreiheit gewährte die Versicherung jedoch keinen Bonus. Die von Versicherungsnehmern in der Vergangenheit zuviel bezahlten Prämien können zurückgefordert werden.

Hilfe zur Selbsthilfe

Auf www.verbraucherrecht.at informiert der VKI alle betroffenen Versicherungsnehmer über ihre Rückforderungsansprüche gegen die Generali-Versicherung, zeigt in Rechenbeispielen, wie viel Geld zurückgefordert werden kann und bietet mit Musterbriefen auch Hilfe zur Selbsthilfe an.

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