Zinsgleitklausel der Bank Austria unzulässig
Verbandsklagen des VKI
Im Streit gegen die Banken geht es Schlag auf Schlag. Das Handelsgericht Wien hat nun auch die von der Bank Austria verwendete Zinsgleitklausel, die zu einer Aufrundungsspirale führt, als unzulässig erklärt. Erst Ende Jänner wurde ein Urteil gegen PSK und Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien verkünden, die eine schleichende Zinssatzerhöhung bei Krediten in Gang gesetzt hatten. Finanziert wurde die Verbandsklagen des VKI vom Justizministerium.
Das Ergebnis des Prozesses
Die Bank Austria darf daher zum einen die Klausel in Zukunft für neue Verträge nicht mehr verwenden. Vor allem wurde es der Bank aber auch verboten, sich bei laufenden Verträgen auf die unzulässige Zinsgleitklausel zu berufen. Das Justizministerium zieht die Schlussfolgerung, dass die Bank alle betroffenen Kreditkonten und Zinssätze richtigstellen muss. Die bislang zu viel verrechneten Zinsen müssten folglich "rückerstattet und infolge wiederholter Aufrundung überhöhte Zinssätze entsprechend gesenkt werden." "Geschieht dies nicht", warnt Justizminister Böhmdorfer, "kann gegen die Bank Exkekution geführt werden".
Klage betrifft auch die CA
Parallel zur Bank Austria wurde auch die CA geklagt, die seit 1997 die gleiche Zinsgleitklausel wie die Bank Austria verwendet. Im Hinblick auf die bevorstehende Fusionierung der beiden Banken wurde jedoch ein vorläufiges Ruhen des Verfahrens gegen die CA vereinbart. Die Banken haben sich verpflichtet, das Ergebnis des Verfahrens gegen die Bank Austria auch für alle CA-Kredite umzusetzen.