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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: OLG- Wien bestätigt gesetzwidrige Klauseln in "E-Banking-AGBs" der BAWAG PSK

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen die umstrittenen E-Banking-Bedingungen der BAWAG PSK. Zahlreiche Kunden führten Beschwerde darüber, dass in den AGB alle möglichen Risken auf die Kunden verschoben werden und von den Kunden völlig überzogene Sorgfaltspflichten verlangt werden. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hatte neun der zehn beanstandeten Klauseln für gesetzwidrig erklärt. Dies wurde nun vom OLG-Wien bestätigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Urteil: OLG Wien: Gesetzwidrige Klauseln in der Unfallversicherung

Das OLG Wien beurteilt zwei Klausels aus der Unfallversicherung als gesetzwidrig. Eine Klausel zur Kostentragungspflicht hinsichtlich der Kosten der Ärztekommission weicht trotz Kostenbegrenzung gröblich benachteiliegend von den günstigeren Regelungen der ZPO ab.

Urteil: OLG Wien: Automatische Umstellung auf elektronische Rechnung unzulässig

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen T-Mobile zur Frage der Zulässigkeit der automatischen Umstellung von der Papierrechnung auf die Onlinerechnung, wenn der Kunde nicht aktiv widerspricht. Nun folgte auch das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht der Auffassung des VKI. Sowohl die verwendeten Mitteilungen an die Kunden über die sofort erfolgende Umstellung wie auch die faktische Umsetzung sind binnen zwei Monaten zu unterlassen.

Urteil: HG Wien: Gesetzwidrige Klauseln im Versandhandel - Amazon verurteilt

Der VKI führt - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Verbandsklage gegen Amazon, die sich gegen - aus unserer Sicht - unzulässige AGB-Klauseln in den Verträgen des Online-Versandhändlers richtet. Nun liegt die Entscheidung des HG Wien vor, die bestätigt: 10 von 11 eingeklagten Klauseln sind gesetzwidrig und daher nichtig.

Urteil: Paybox: Unzulässige Erklärungsfiktionsklausel

Der VKI hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten - Paybox wegen einer Klausel geklagt, nach der Paybox seinen Kunden eine Vertragsänderung mitteilen konnte und diese wirksam wurde, falls die Kunden nicht binnen zwei Monaten widersprachen.

Urteil: "19,90 EUR - ein Leben lang"

Verspricht ein Telefonanbieter einen Preis "ein Leben lang" zu gewähren, kann er nicht nachträglich eine Servicepauschale von 15 Euro verlangen, auch wenn er, was vorliegend allerdings nicht der Fall war, dafür mehr Leistung anbietet.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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