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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: HG Wien: VKI Erfolg gegen Mag. Steiner

In einem Verfahren rund um einen potentiellen Beratungsfehler von Mag. Steiner hebt das HG Wien die Entscheidung des Erstgerichtes auf. Das Erstgericht hatte die Klage des VKI wegen angeblich fehlender Passivlegitimation abgewiesen.

Urteil: Allgemeine Bankbedingungen zu Fremdwährungskrediten gesetzwidrig

Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol die UniCredit Bank Austria AG wegen drei Klauseln der Allgemeinen Bankbedingungen. Diese Klausel wirken sich vor allem auf Fremdwährungskredite aus. Diese Klauseln werden auch von fast allen anderen Österreichischen Banken verwendet. Das OLG Wien als zweite Instanz bestätigte die Ansicht des VKI und des Erstgerichtes, dass alle drei Klauseln rechtswidrig seien. Dabei verweist das OLG Wien in weiten Teilen auf das erstinstanzliche Urteil.

Urteil: Kündigung von Imperial-Gesellschaftsverträgen zu spät?

In zwei Musterprozessen gegen die Imperial KapitalbeteiligungsGmbH & Co KG haben die Gerichte mit Teilurteilen entschieden, dass die außerordentlichen Kündigungen der Konsumenten zu spät erfolgt seien. Die fristlosen Kündigungen hätten sofort nach Erhalt des Schreibens von Imperial, dass die gewinnunabhängige Ausschüttung eines 6%igen Vorwegbezuges künftig wegfallen werde, erklärt werden können und müssen.

Urteil: Beraterhaftung bei Empfehlung von MEL-Zertifikaten

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums in 2 Musterprozessen gegen Anlageberater beim HG Wien Recht bekommen: Die "EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG" in Salzburg und die "KK Marketing GmbH" in Wien (ehemals "Contectum Investment-Consulting GmbH" in Graz) haben Kleinanlegern, die einem Risiko völlig abgeneigt waren, MEL-Zertifikate als "sicheres" Investment angeboten.

Urteil: Zinsberechnung bei Kapitalsparbüchern unzulässig

Das HG Wien erklärte zwei Bestimmungen zur Verzinsung von Kapitalsparbüchern der Bawag P.S.K. als unzulässig. Der VKI geht im Auftrag der AK Tirol gegen diese Klauseln, die beide den Kunden gröblich benachteiligen, vor.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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