Zum Inhalt

VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: Fitnessstudio Ladyfit GbmH - Werbeblatt irreführend

In einem - im Auftrag des Konsumentenschutzministers geführten - Verbandsverfahren beanstandete der Verein für Konsumenteninformation (VKI) zum einen die von der Beklagten verwendeten Werbeblätter als zur Irreführung geeignet und zum andern drei gesetzwidrige Klauseln im Trainingsvertrag.

Urteil: 21 VISA-Klauseln gesetzwidrig

Das Oberlandesgericht Wien hat als Berufungsgericht in einem vom VKI im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg geführten Verfahren gegen die VISA-Service der Berufung vom VKI vollinhaltlich stattgegeben.

Urteil: Aufrundungsklausel bei Bauspardarlehen - gesetzwidrig

In einem vom VKI geführten Verfahren um die Unzulässigkeit einer einseitigen Aufrundungsklausel sprach der OGH nun aus, dass dem Verwender unzulässiger Klauseln nach § 28 Abs 1 KSchG nur die Verwendung solcher Klauseln untersagt werden könne, die er tatsächlich verwendete oder zu verwenden beabsichtigte. Sind aber ebenfalls in der Klage geltend gemachte Klauseln mit den tatsächlich verwendeten Klauseln sinngleich, ist dem Unterlassungsbegehren in Bezug auf die Verwendung dieser sinngleicher Klauseln stattzugeben.

Urteil: OGH kippt 39 Klauseln in Mietvertrag

In einem von der Arbeiterkammer Wien geführten Verbandsverfahren hat der OGH nun 39 von 40 Vertragsklausel in einem Mietvertrag als gesetzwidrig erkannt. Das Urteil hat nicht nur Auswirkung auf die Gestaltung neuer Mietverträge, sondern auch auf alle bestehenden Mietverträge, die von Unternehmern abgeschlossen wurden. Mietern ist daher zu raten, ihren Mietvertrag genau zu prüfen, denn nicht alle Pflichten, die von ihnen verlangt werden, sind auch zu erfüllen.

Urteil: Reisebüro: Aufklärung über Einreisebestimmungen

Ein Reisebüro muss bei Buchung den Kunden umfassend über die Einreisebestimmungen aufklären, so das BG für Handelssachen Wien in einem AK-Musterverfahren. Als allgemein bekannt wird nur, dass für Reisen ins Ausland ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Über die darüber hinaus gehenden ausländischen Pass- und Visavorschriften ist aber zu informieren. Das Reisebüro wurde daher wegen mangelnder Information zu einer Schadenersatzzahlung an den Kunden verpflichtet.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang