Zum Inhalt

VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Spenden

Tipps gegen Spenden-Keiler

Auf Einkaufsstrassen und Marktplätzen trifft man sie - die Spenden-Keiler für mehr, aber auch weniger gemeinnützige Organisationen. Wenn man zu einer Mitgliedschaft oder Spende überrumpelt wird, gibt es gesetzliche Rücktrittsrechte.

Grundbuch / Grundgrenzen

Es macht einen großen Unterschied ob ein Grundstück im Grundsteuerkataster oder bereits im Grenzkataster eingetragen ist.

Urteil: Zinsenstreit: HG Wien zur Verjährung

Das Handelsgericht Wien hat als Berufungsgericht in einem Verfahren über den Rückforderungsanspruch wegen einer unkorrekten Zinsanpassungsklausel festgehalten, dass das Wissen einer Stelle, die für den Kreditnehmer den Zinsschaden berechnet, nicht dem Kreditnehmer zugerechnet werden kann.

Urteil: VKI-Erfolg gegen gesetzwidrige Klauseln in Mietvertrag

In einem Verbandsklageverfahren beanstandete der VKI - im Auftrag des BMSG - 31 Klauseln in Mietverträgen der BUWOG.
Die BUWOG verpflichtet sich außergerichtlich nur zur Unterlassung eines Teils der abgemahnten Klauseln, gegen die Verwendung der übrigen Vertragsbestimmungen brachte der VKI im Auftrag des BMSG zur Klärung der Rechtslage die Verbandsklage ein. Das OLG Wien als zweite Instanz folgte nun großteils der Rechtsansicht des VKI im Sinne der Konsumenten.

Urteil: Mehr Transparenz beim Handyvertrag

Das HG Wien gibt in einem Verbandsverfahren im Auftrag des BMSG der Unterlassungsklage gegen die mobilkom (A1) statt - der Hinweis auf ein Aktivierungsentgelt gehört in die Werbung, die sonst detaillierteste Information enthält, ein Verweis auf die Verrechnung eines ziffernmäßig nicht bestimmten Aktivierungsentgeltes "laut Entgeltbestimmungen" im Anmeldeformular reicht für eine wirksame Vereinbarung nicht aus.

Urteil: Zinsenstreit: OGH sieht SMR+VIBOR/EURIBOR/2 erneut als geeignet an

In einem von der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte hat der OGH wie auch bereits in den vom VKI geführten Verfahren erkannt, dass bei einer gesetzwidrigen Zinsanpassungsklausel zur Berechnung des Zinsschadens der Mittelwert von SMR und VIBOR/EURIBOR herangezogen werden kann, wenn schon in der ursprünglichen Klausel Elemente des Kredit- und Geld- und Kapitalmarktes angedeutet waren.

Urteil: VKI Sieg gegen tele.ring - Verfall bei Wertkartenhandys

Eine Klausel, die besagt, dass das Guthaben auf einem Wertkartenhandy nach ein paar Monaten verfällt, ist genauso unwirksam, wie eine Klausel, die die Auszahlung des Guthabens auf einige wenige Stellen des Mobilfunkbetreibers beschränkt.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang