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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: Sammelklage wegen Brechdurchfall im All-Inklusiv-Club erfolgreich

Bisher wurden Sammelklagen des VKI außergerichtlich durch einen Vergleich beigelegt. Nunmehr erging das erste Urteil in einer Sammelklage (im Auftrag des BMSK) gegen den Reiseveranstalter First Choice Austria GmbH (vormals Nazar); er wurde in erster Instanz aufgrund schuldhafter Vertragsverletzung rechtskräftig zu Schmerzengeld und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude verurteilt.

Urteil: Wüstenrot muss die Verwendung gesetzwidriger Klauseln unterlassen

Der VKI hat im Auftrag des BMSK 4 Klauseln der AGB der Bausparkasse Wüstenrot abgemahnt. Eine Klausel war bereits von der Bausparkasse als rechtswidrig erkannt und rechtzeitig geändert worden. Drei Klauseln konnten erfolgreich bekämpft werden: Gröbliche Benachteiligung, Intransparenz und eine unzulässige Zugangsfiktion konnten beseitigt werden.

Urteil: RS-Deckung für Gewinnherausgabe nach § 5j KSchG

Ansprüche auf Herausgabe irreführend zugesagter Gewinne (§ 5j KSchG) sind zwar weder vertragliche oder vorvertragliche noch Schadenersatzansprüche, dennoch hat die Rechtsschutzversicherung (auf Basis der ARB/GEN 2002) Deckung für Klagen zu gewähren.

Urteil: "Untergejubelter" befristeter Mietvertrag - Rücktritt gemäß § 3 KSchG rechtswirksam

Ein Wohnungseigentümer, der versucht, einer "unliebsamen" Mieterin anlässlich einer angekündigten Wohnungsbegehung eine einvernehmliche Auflösungsvereinbarungen für das bestehende unbefristete Mietverhältnis und zugleich einen auf 5 Jahre befristeten Mietvertrag unterzujubeln, kann sich nach erfolgtem Rücktritt von diesen Verträgen nicht darauf berufen, dass das Geschäft von der Mieterin angebahnt wurde, nur weil die Verträge in der Wohnung der Mieterin unterzeichnet wurden.

Urteil: Wie die aliquoten Sanierungskosten bei Rückgabe der Wohnung zu berechnen sind

Wird eine Wohnung unsaniert übernommen, so ist bei der Berechnung der aliquoten Sanierungskosten wegen Beschädigungen durch den Mieter die Mietzeit des Vormieters zu berücksichtigen. Außerdem ist eine realistische Gebrauchstauglichkeit von Bestandteilen der Wohnung anzunehmen. Preisnachlässe sind den Mietern ebenfalls weiterzugeben.

Urteil: Erfolg gegen Hutchison - Klausel betreffend Abrechnungszeitraum ist rechtswidrig; der Abrechnungszeitraum muss offengelegt werden

Das HG Wien erklärte eine Klausel von Hutchison für intransparent und gröblich benachteiligend. Nach der betreffenden Klausel sollte der Abrechnungszeitraum grundsätzlich der Kalendermonat sein, wobei sich Hutchison das Recht vorbehielt, einen anderen Abrechnungszeitraum festzulegen. Die Klausel sah keine Verpflichtung vor, den Kunden bei Vertragsabschluss davon in Kenntnis zu setzen, welcher Abrechnungszeitraum in seinem Fall gelten soll. Der Kunde wurde tatsächlich auch nicht darüber informiert. Diese Intransparenz war letztendlich eine Kostenfalle für den Kunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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