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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: Inkassokostenklausel intransparent

Der VKI hat im Auftrag des BMSK eine Verbandsklage auf Unterlassung einer Betreibungskostenklausel des Inkassobüros Inforscore Austria GmbH eingebracht und Recht bekommen.

Urteil: Unzulässige Unterlassungserklärung

Das Oberlandesgericht Wien hat einer Berufung des VKI - in einer Verbandsklage im Auftrag des BMSK - Folge gegeben und führte aus, dass es unzulässig sei, wenn sich eine Unterlassungserklärung zwar auf sinngleiche, aber nicht auf "gesetzlich zulässige" und daher "nicht sinngleiche Klauseln" beziehe.

Urteil: Heimvertrag Wels - gesetzwidrige Klauseln beseitigt

In einem vom BMSK beauftragten VKI- Verfahren vor dem Welser Landesgericht wurde die Stadt Wels als Betreiberin von Alten- und Pflegeheimen nun verpflichtet, gewisse Klauseln in Heimverträgen ab jetzt nicht mehr zu verwenden bzw. sich gegenüber den Bewohnern nicht auf diese Klauseln zu berufen.

Urteil: Heimvertrag Schärding - gesetzwidrige Klauseln beseitigt

In einem vom BMSK beauftragten VKI- Verfahren vor dem Landesgericht Ried im Innkreis wurde der Sozialhilfeverband Schärding als Betreiber von Alten- und Pflegeheimen nun verpflichtet, gewisse Klauseln in Heimverträgen ab jetzt nicht mehr zu verwenden bzw. sich gegenüber den Bewohnern nicht auf diese Klauseln zu berufen.

Urteil: Erfolg gegen "fair use" Klauseln von One

Der VKI hatte - im Auftrag des BMSK - 4 Klauseln der One-AGB abgemahnt, nachdem One sich aber nicht verpflichten wollte, diese Klauseln in Zukunft zu unterlassen, wurde die Verbandsklage eingebracht. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI in allen, das OLG in drei von vier Punkten Recht.

Urteil: Werbung für "Große Plaudertasche" irreführend

In einem im Auftrag des BMSK geführten Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation untersagte die erste Instanz dem Mobilfunkanbieter One kürzlich die irreführende Werbung für die "Große Plaudertasche" mit dem Slogan "um 0 Cent in alle Netze, 25 Euro im Monat", wenn tatsächlich für Gespräche in zumindest ein Netz, etwa zu "3" zusätzlich zur Grundgebühr Gesprächsentgelte in Höhe von 20 Cent verrechnet werden, und darauf in der Werbung nicht unmissverständlich und eindeutig hingewiesen wird.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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