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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: Leistungsklage auch bei schuldhaft verhindertem Verkauf eines Wertpapiers

Laut OGH ist ein rechtliches Interesse an der bloßen Feststellung der Haftung des beklagten Wertpapierdienstleisters zu verneinen, wenn der geschädigte Anleger ein Leistungsbegehren („auf Naturalrestitution“) erhoben hat und nicht behauptet, dass ihm darüber hinaus künftige, derzeit noch nicht bekannte Schäden entstehen können.

Urteil: Unwirksamkeit der Vertragsverlängerungen von "elitepartner" bestätigt

Zahlreiche KonsumentInnen beschwerten sich in der Beratung des VKI darüber, dass "elitepartner" die auf bestimmte Zeit abgeschlossene Partnervermittlungsverträge verlängert, ohne in gesetzmäßiger Form darüber zu informieren, dass das unterlassen einer Kündigung zu einer Vertragsverlängerung führt. Der VKI führt daher - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage nach § 28a KSchG, weil diese Vorgehensweise gegen § 6 Abs 1 Z 2 KSchG verstößt.

Urteil: OLG Wien: UPC Super FIT-Fernsehwerbung ohne hinreichenden Hinweis auf Serviceentgelt ist irreführend

Der Verein für Konsumenteninformation hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums UPC auf Unterlassung geklagt, da in einem Fernsehspot der unrichtige Eindruck erweckt wurde, einen Tarif zu einem fixen Entgelt anzubieten, obwohl weitere fixe wiederkehrende Entgelte wie zB ein jährliches Internet-Service-Entgelt von EUR 15,-- verlangt wurden. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt, das OLG Wien leistete der Berufung von UPC keine Folge und bestätigte das Urteil des Erstgerichtes.

Urteil: OLG Wien untersagt Billa Kinderwerbung

Billa hat es zu unterlassen, auf Ihrer speziell für Kinder eingerichteten Seite www.billa4kids.at sowie durch Werbung in ihren Filialen unmündige Minderjährige, insbesondere Volksschulkinder zum Kauf ihrer Waren aufzufordern oder dazu, ihre Eltern oder andere Erwachsene zu Wareneinkäufen bei der Beklagten zu überreden.

Urteil: OGH untersagt SPAR Kinderwerbung

Der OGH weist die außerordentliche Revision der Beklagten (Spar Warenhandels-AG) zurück und bestätigt nun, dass im Rahmen der Aktion "Stickermania" aggressive Geschäftspraktiken gemäß Ziffer 28 des Anhanges zum UWG angewendet wurden.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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