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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: BGHS Wien: Beratungsfehler von Vermögensberater Mag. Steiner

Es liegt ein Beratungsfehler vor, wenn bei einem Kreditwunsch der Abschluss einer Lebensversicherung als erforderlich dargestellt und der Eindruck erweckt wird, dass durch die Bezahlung der monatlichen Versicherungsprämien der Kredit abbezahlt wird. Auf Grund der wirtschaftlichen Abhängigkeit haftet neben dem Vermögensberater Mag. Steiner auch die Versicherung.

Urteil: HG Wien: Vertragsänderungen per SMS unzulässig

Das HG Wien beurteilt das Zusenden von kostenpflichtigen Zusatzangeboten per SMS mit dem Hinweis, dass man diese per SMS abbstellen muss, wenn man das Zusatzangebot nicht haben will, als aggressive Werbung und somit unzulässig.

Urteil: HG Wien: Vertragsänderungen per SMS unzulässig

Das HG Wien beurteilt das Zusenden von kostenpflichtigen Zusatzangeboten per SMS mit dem Hinweis, dass man diese per SMS abbstellen muss, wenn man das Zusatzangebot nicht haben will, als aggressive Werbung und somit unzulässig.

Urteil: BGH zu Ansprüchen gegen Clerical Medical

Der BGH hält in mehreren Entscheidungen zum Produkt Wealthmaster Noble fest, dass Clerical Medical - zumindest nach den Vertragsbedingungen - für die Erfüllung der ausgewiesenen Auszahlungen einzustehen hat.

Änderung

VersRÄG 2012: Die Änderungen im Überblick

Mit 1.7.2012 gibt es wesentliche Neuerungen im Versicherungsrecht. Es gibt eine neue "geschriebene Form", die elektronische Kommunikation zwischen Versicherung und Kunden wird geregelt, ein neues allgemeines Rücktrittsrecht wird eingeführt und die anteilige Abschlusskostenverrechnung in der Lebensversicherung gilt nun auch für Nettopolizzen. Ab 1.10.2012 gibt es dann auch Neuerungen bei der Ermittlung von Gesundsheitsdaten.

Urteil: OLG Wien-Urteil: Lufthansa "Hin- und Rückflugklausel" rechtswidrig

Der VKI hat - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage gegen die Deutsche Lufthansa AG hinsichtlich der sogenannten "Hin- und Rückflug" Klausel und hinsichtlich der verlangten Bearbeitungsgebühr von € 35,00 bei Rückforderung von Steuern und Gebühren bei Nichtgebrauch des Tickets eingebracht. Das OLG Wien hat diese Klauseln nun als für die Kunden überraschend und nachteilig bzw als gröblich benachteiligend beurteilt.

Urteil: HG Wien: Vertragsverlängerungen von "elitepartner" rechtsunwirksam

Zahlreiche KonsumentInnen beschwerten sich in der Beratung des VKI darüber, dass "elitepartner" die auf bestimmte Zeit abgeschlossene Partnervermittlungsverträge verlängert, ohne in gesetzmäßiger Form darüber zu informieren, dass das Unterlassen einer Kündigung zu einer Vertragsverlängerung führt. Der VKI führt daher - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage nach § 28a KSchG, weil diese Vorgehensweise gegen § 6 Abs 1 Z 2 KSchG verstößt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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