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Bio Eier vom Wanderhuhn - Bio-Kennzeichnung ist irreführend

Der VKI klagte Spar auf Unterlassung einer irreführenden Geschäftspraktik, weil die Handelskette ihre Premium Eier vom Wanderhuhn in einem Teil ihrer Gourmet-Filialen auf dem Preisauszeichnungsetikett am Regal als „Bio-Eier“ deklarierte hatte. Nach den Bio-Kennzeichnungsvorschriften war das allerdings nicht zulässig.

Das Prinzip der Bio-Kennzeichnungsvorschriften verfolgt das Ziel, einen einheitlichen Standard zu schaffen, der auch regelmäßig kontrolliert wird. KonsumentInnen müssen sich auf die Kennzeichnung verlassen können, dh dass, das, was „drauf“ steht (egal ob auf der Verpackung oder auf dem Preisauszeichnungsetikett am Regal), auch drinnen ist.

Das Unternehmen hat sich in einem außergerichtlichen Vergleich am 5.5.2015 mit dem VKI nun zur Unterlassung dieser Auszeichnung verpflichtet.

Klagsvertreter: Dr.Thomas Höhne, RA in Wien

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