Das Prinzip der Bio-Kennzeichnungsvorschriften verfolgt das Ziel, einen einheitlichen Standard zu schaffen, der auch regelmäßig kontrolliert wird. KonsumentInnen müssen sich auf die Kennzeichnung verlassen können, dh dass, das, was „drauf“ steht (egal ob auf der Verpackung oder auf dem Preisauszeichnungsetikett am Regal), auch drinnen ist.
Das Unternehmen hat sich in einem außergerichtlichen Vergleich am 5.5.2015 mit dem VKI nun zur Unterlassung dieser Auszeichnung verpflichtet.
Klagsvertreter: Dr.Thomas Höhne, RA in Wien