Neue Regeln zu Herkunftsangaben von Lebensmitteln
Werbung mit der geografischen Herkunft eines Lebensmittels ("Österreichisches Früchtejoghurt"), die von Verbrauchern häufig als bedeutsames Qualitätsmerkmal wahrgenommen wird, unterliegt seit 01.04.2020 strengeren Vorschriften (Durchführungsverordnung (EU) 2018/775 zu Art 26 Abs 3 LMIV).