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Unzulässiges Bearbeitungsentgelt bei UPC

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die UPC Telekabel Wien GmbH eine Verbandsklage wegen der Verrechnung eines Bearbeitungsentgelts für eine Zahlungszuordnung. Das nun vorliegende Urteil des HG Wien gab dem VKI Recht und erklärte die Klausel für unzulässig.

Das Gericht beurteilte eine Klausel für unzulässig, wonach ein Bearbeitungsentgelt verrechnet wird, wenn bei Zahlung mittels Telebanking, ohne Verwendung des Original-Zahlscheins, nicht im Feld "Zahlungsreferenz" die Kundennummer eingetragen wird.

Das Gericht sah dies als unzulässig an.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 25.5.2016).

HG Wien 19.5.2016, 11 Cg 6/16v
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

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