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Telekommunikation & Medien

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Datentransfergeschwindigkeit: Irreführende Werbung bei „Hutchison Drei“

Beworbene versus tatsächliche Datentransfergeschwindigkeit: Hutchison Drei warb mit Maximalgeschwindigkeiten von 10 MBit/s und 40 MBit/s, die tatsächlich zur Verfügung stehende Bandbreite war laut Vertrag bloß halb so schnell. Laut OGH-Urteil eine irreführende Geschäftspraxis. "Bis zu"-Hinweise, dass es sich bei den Geschwindigkeiten um Maximalwerte handelt, beseitigen die Irreführung nicht.

Überhöhte Indexanpassung bei Handyvertrag von „Drei“

Preisindexierungen haben aufgrund der hohen Inflation zu wesentlichen Preissteigerungen geführt. Ein Konsument konnte sich die Preiserhöhung auf seiner Handyrechnung jedoch nicht erklären. Er stellte fest, dass die Preiserhöhung nicht vom vereinbarten Angebotspreis berechnet wurde, sondern von einem doppelt so hohen Wert – eine für den Verein für Konsumenteninformation (VKI) unzulässige Vorgehensweise. Der Konsument erhielt mit Hilfe des VKI den unzulässig eingehobenen Betrag von „Drei“ zurück.

Unzulässige Klausel zum Kundendatenabgleich bei Sky Österreich

Der VKI hatte die Sky geklagt, nachdem diese ihren Kund:innen angekündigt hatte, personenbezogene Daten mit der Österreichischen Post abgleichen zu wollen. Der OGH wertete die zugrundeliegende Vertragsbedingung und zwei weitere Datenschutzklauseln von Sky für unzulässig.

Unzulässige Klausel zum Kundendatenabgleich bei Sky Österreich

Der VKI hatte die Sky geklagt, nachdem diese ihren Kund:innen angekündigt hatte, personenbezogene Daten mit der Österreichischen Post abgleichen zu wollen. Der OGH wertete die zugrundeliegende Vertragsbedingung und zwei weitere Datenschutzklauseln von Sky für unzulässig.

Gesetzwidrige Änderungsklausel von WhatsApp

Der VKI hatte WhatsApp geklagt. Anlass für die Klage war eine Änderung der Nutzungsbedingungen von WhatsApp im Jahr 2021. Im Zuge dessen prüfte der VKI auch die Nutzungsbedingungen von WhatsApp und klagte daraus weitere fünf Klauseln ein. Verfahrensgegenstand beim OGH war nur mehr die Anlassklausel.

Preisänderungen bei Mobilfunkunternehmen

Laut Medienberichten planen Telefon- und Internetanbieter im Frühling eine Entgelterhöhung. Wir bieten hier eine allgemeine Übersicht über Preisänderungen bei Telekommunikationsunternehmen.

2.Instanz bestätigt Strafe von T-Mobile

Der VKI hatte T-Mobile wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens geklagt. Das OLG Wien gab der Klage des VKI rechtskräftig statt. In der Folge verstieß T-Mobile mehrmals gegen das Urteil, weshalb der VKI bisher schon zwei Exekutionsanträge einbrachte. Das Landesgericht (LG) für ZRS Wien bestätigte nun von der ersten Instanz verhängte Strafe in Höhe von EUR 60.000,--.

EU-Roamingregeln verlängert und verbessert

Grundsätzlich dürfen Betreiber für Roaming in der EU sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island seit 15.6.2017 keine Aufschläge mehr verrechnen. Diese Regelung wäre mit 30.6.2022 ausgelaufen. Die EU hat durch eine neue Verordnung aber dafür gesorgt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im EU-Ausland weiterhin prinzipiell die gleichen Preise fürs Telefonieren, SMS-Schreiben und Surfen wie zu Hause bezahlen. Auch die Qualität der Datentarife muss, wenn möglich, gleich gut sein, wie im Inland.

Klausel zur Abrechnung von Datenvolumen bei A1-Marke „Bob“ unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die A1 Telekom Austria AG (A1) wegen einer Klausel in den Entgeltbestimmungen des Tarifs minibob geklagt. Dort wurde festgelegt, dass die Abrechnung in ganzen Blöcken zu je einem Megabyte (MB) pro Session erfolgen sollte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun die Rechtsansicht des VKI, dass eine solche Verrechnungsklausel unzulässig ist. Es blieb vollkommen unklar, wie eine Session definiert sein soll.

Braucht Facebook eine Einwilligung für personalisierte Werbung?

Der Oberste Gerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Auslegung vorgelegt, ob Facebook eine Einwilligung zur Verwendung von Kundendaten für personalisierte Werbung benötigt. Seit Inkrafttreten der DSGVO stützt sich Facebook hierfür auf die mit Nutzern abgeschlossenen Verträge und argumentiert, Werbung stelle einen erforderlichen Teil ihrer Dienstleistung dar.

Sky: Abgleich von Kundendaten unzulässig

Um zu überprüfen, ob vorhandene Kundendaten noch aktuell sind, wollte die Sky Österreich Fernsehen GmbH diese an die Österreichische Post zum Abgleich übermitteln. Sky Österreich schickte daher Kund*innen ein diesbezügliches Email. Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums. Das HG Wien befand die Klausel in den Emails und datenschutzrechtliche Klauseln in den AGB nun für unzulässig.

Sky: Abgleich von Kundendaten unzulässig

Um zu überprüfen, ob vorhandene Kundendaten noch aktuell sind, wollte die Sky Österreich Fernsehen GmbH diese an die Österreichische Post zum Abgleich übermitteln. Sky Österreich schickte daher Kund*innen ein diesbezügliches Email. Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums. Das HG Wien befand die Klausel in den Emails und datenschutzrechtliche Klauseln in den AGB von Sky nun für unzulässig.

Zielgerichtete Werbung gegen den Willen von Verbrauchern weitgehend unzulässig

Der Europäische Datenschutzausschuss bezieht in einer Stellungnahme Position und befindet zielgerichtete Werbung auf Social Media gegen den Willen von Verbrauchern weitgehend für unzulässig. Je nach Intensität des Trackings müsse eine Einwilligung von Verbrauchern eingeholt werden oder kommt diesen zumindest ein Widerspruchsrecht zu.

Urteil: Irreführende „5G-Ready“-Werbung von T-Mobile

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums den Telekommunikationsanbieter T-Mobile wegen irreführender Bewerbung der „5G-Ready“-Tarife geklagt und bekam nun vom Handelsgericht (HG) Wien Recht: Nach Auffassung des Gerichts erweckt die Werbung den unrichtigen Eindruck, Kunden könnten bei den mit „5G-Ready“ beworbenen Tarifen bereits den Kommunikationsstandard 5G nutzen. Tatsächlich handelte es sich bei „5G-Ready“ lediglich um eine Option, die es dem Kunden ermöglicht, zu einem späteren Zeitpunkt ohne Vertragsverlängerung und Zusatzkosten auf einen 5G-fähigen Tarif zu wechseln, sobald dieser verfügbar ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Irreführende „5G-Ready“-Werbung von T-Mobile

Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums den Telekommunikationsanbieter T-Mobile wegen irreführender Bewerbung seiner „5G-Ready“-Tarife geklagt und bekam nun vom Handelsgericht (HG) Wien Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Urteil: A1-Kundenhotline: Keine Zusatzkosten für Anrufe bei vorhandenen Freiminuten

Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - A1 wegen einer unzulässigen Geschäftspraktik und einer unzulässigen Klausel. Das OLG Wien bestätigte dem VKI im Verfahren gegen A1 (Marke "Georg"), dass in Tarifen inkludierte Freiminuten auch zur Helpline gelten müssen. Zudem muss es auch Internetkunden möglich sein, dass sie die bestehende Hotline zum Grundtarif erreichen können.

A1-Kundenhotline: Keine Zusatzkosten für Anrufe bei vorhandenen Freiminuten

Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - A1 wegen einer unzulässigen Geschäftspraktik und einer unzulässigen Klausel. Das OLG Wien bestätigte dem VKI im Verfahren gegen A1 (Marke "Georg"), dass in Tarifen inkludierte Freiminuten auch zur Helpline gelten müssen. Zudem muss es auch Internetkunden möglich sein, dass sie die bestehende Hotline zum Grundtarif erreichen können.

Urteil: Gesetzwidrige Kosten bei A1-Hotline

Das HG Wien gab dem VKI im Verfahren gegen A1 (Marke Georg) recht, dass inkludierte Freiminuten auch zur Georg Helpline gelten müssen und auch Internetkunden eine Hotline zum Grundtarif zur Verfügung gestellt werden muss.

Gesetzwidrige Kosten bei A1-Hotline

Das Handelsgericht Wien gab dem VKI im Verfahren gegen A1 (Marke "Georg") recht, dass inkludierte Freiminuten auch zur Georg Helpline gelten müssen und auch Internetkunden eine Hotline zum Grundtarif zur Verfügung gestellt werden muss.

Urteil: OGH: 27 Klauseln von Sky unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Verbandsklage gegen die Sky Österreich Fernsehen GmbH (Sky). Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte 27 Klauseln und eine Praktik von Sky für unzulässig.

OGH: 27 Klauseln von Sky unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Verbandsklage gegen die Sky Österreich Fernsehen GmbH (Sky). Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte 27 Klauseln und eine Geschäftspraktik von Sky für unzulässig.

Wertkarten-Handy: Guthaben aufladen nur mit Registrierung! (ab 1.9.2019)

Seit 1. Jänner 2019 werden in Österreich alle neu gekauften Handy-Wertkarten registriert. Das heißt, eine neue Wertkarte kann erst verwendet werden, nachdem Sie auf eine Kundin oder einen Kunden registriert wurde.
Doch was passiert mit Wertkarten-Handys, die schon vor 1. Jänner 2019 benützt wurden?

Urteil: EuGH zum Facebook "Like"-Button

Der EuGH nimmt die Betreiber von Webseiten mit in die Verantwortung soweit es um die Erhebung und Übermittlung der Informationen an Facebook geht. Für die anschließende Verarbeitung ist Facebook jedoch alleine zuständig. Die Entscheidung zur früheren Datenschutz-Richtlinie (Vorgängerin der Datenschutz-Grundverordnung), die im Ausgangsfall noch anzuwenden war, hat auch Auswirkungen auf ähnliche Plugins. Websites, die Facebook "Like"-Buttons einbinden, müssen dafür bei den Nutzern eine Einwilligung einholen.

EuGH zum Facebook "Like"-Button

Der EuGH nimmt die Betreiber von Websites mit in die Verantwortung soweit es um die Erhebung und Übermittlung der Informationen an Facebook geht. Für die anschließende Verarbeitung ist Facebook jedoch alleine zuständig. Die Entscheidung zur Datenschutz-Richtlinie (Vorgängerin der Datenschutz-Grundverordnung) hat auch Auswirkungen auf ähnliche Plugins. Websites, die Facebook "Like"-Buttons einbinden, müssen dafür bei den Nutzern eine Einwilligung einholen.

Telefonate und SMS ins EU-Ausland ab 15.5.2019 billiger

Telefonate und SMS von Österreich in ein anderes Land der EU werden ab 15.5.2019 für Verbraucher günstiger. Denn dann kostet ein Telefonat vom Heimatland ins EU-Ausland maximal 22,8 Cent pro Minute und für ein SMS von Österreich in ein anderes Land der EU dürfen maximal 7,2 Cent verrechnet werden.

Urteil: OLG Wien: 24 Klauseln von Sky unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Verbandsklage gegen die Sky Österreich Fernsehen GmbH (Sky). Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) erklärte 24 Klauseln und eine Praktik von Sky für unzulässig.

OLG Wien: 24 Klauseln von Sky unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Verbandsklage gegen die Sky Österreich Fernsehen GmbH (Sky). Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) erklärte 24 Klauseln und eine Praktik von Sky für unzulässig.

Urteil gegen T-Mobile zur Internetgeschwindigkeit

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage gegen die T-Mobile Austria GmbH (T-Mobile). Vom VKI beanstandet wurden acht Klauseln des Vertragsformblattes. T-Mobile gab in einer Klausel sehr niedrige Werte als geschätzte maximale Download- und Upload-Geschwindigkeiten an und schloss damit faktisch Gewährleistungsansprüche so gut wie aus . Das Handelsgericht (HG) Wien erklärte jetzt (fast) alle acht eingeklagten Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil gegen T-Mobile zur Internetgeschwindigkeit

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage gegen die T-Mobile Austria GmbH (T-Mobile). Vom VKI beanstandet wurden acht Klauseln des Vertragsformblattes. T-Mobile gab in einer Klausel sehr niedrige Werte als geschätzte maximale Download-und Upload-Geschwindigkeiten an und schloss damit faktisch Gewährleistungsansprüche so gut wie aus. Das Handelsgericht (HG) Wien erklärte jetzt (fast) alle acht eingeklagten Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

Elektronische Rechnung nun Standard bei Telefon- und Internet

Am 1.12.2018 sind Änderungen im Telekommunikationsgesetz (BGBl. I Nr. 78/2018) in Kraft getreten, die Ihre Telefon-, Handy- oder Internetrechnung betreffen: Bei neuen Verträgen kann standardmäßig eine Rechnung in elektronischer Form vorgesehen werden. Wer als Neukunde eine Papierrechnung erhalten möchte, muss dies vom Betreiber verlangen.

Urteil: OGH: simpli darf Einwilligung zum Werbungserhalt nicht erzwingen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die simpli services GmbH & Co KG und bekam nun auch vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) zur Gänze Recht. Der OGH erklärte die eingeklagten Klauseln sowie die kostenpflichtige 0810-Kundenhotline für unzulässig. Es handelt sich hierbei um die erste inhaltliche OGH-Entscheidung zur DSGVO.

OGH: simpli darf Einwilligung zum Werbungserhalt nicht erzwingen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die simpli services GmbH & Co KG und bekam nun auch vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) zur Gänze Recht. Der OGH erklärte die eingeklagten Klauseln sowie die kostenpflichtige 0810-Kundenhotline für unzulässig. Es handelt sich hierbei um die erste inhaltliche OGH-Entscheidung zur DSGVO.

HG Wien: 27 Klauseln von Sky unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Verbandsklage gegen die Sky Österreich Fernsehen GmbH (Sky). Das Handelsgericht Wien (HG Wien) erklärte 27 Klauseln für unzulässig.

Urteil: HG Wien: 27 Klauseln von Sky unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Verbandsklage gegen die Sky Österreich Fernsehen GmbH (Sky). Das Handelsgericht Wien (HG Wien) erklärte 27 Klauseln und eine Praktik von Sky für unzulässig.

Urteil: Vorinstallierte Dienste auf SIM-Karte als aggressive Geschäftspraktik

Vermarktet ein Telekommunikationsanbieter SIM-Karten, auf denen bestimmte Dienste - wie Internetzugangs- und Mailbox-Dienste - vorinstalliert und aktiviert sind, ohne dass der Verbraucher zuvor angemessen darüber aufgeklärt wurde, dass diese Dienste vorinstalliert und aktiviert sind oder welche Kosten hierfür anfallen, stellt dies eine unlautere Geschäftspraktik dar.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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