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Info: Budgetbegleitgesetz - mehr Mahnverfahren bei unsichererer Zustellung

Seit 1.7.2009 können Geldforderungen bis 75.000 Euro mit Zahlungsbefehl geltend gemacht werden. Eine Zustellung auch an einen Ersatzempfänger ist zulässig.

Das Budgetbegleitgesetz ist mit 1.7.2009 in Kraft getreten und birgt - weil am überraschenden Ort geregelt - einige gefährliche Änderungen für Verbraucher.

So können nunmehr Geldforderungen bis 75.000 Euro (bisher: 30.000 Euro) im Mahnverfahren geltend gemacht werden. Der Beklagte bekommt dann einen Zahlungsbefehl, gegen den er fristgerecht Einspruch erheben muss, sonst wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig. Immer wieder gibt es Fälle, wo Beklagte den Text der Zahlungsaufforderung missverstehen und meinen, vom Gericht "bereits verurteilt zu sein" und keinen Einspruch machen. Dieser Irrtum ist nun - bei 75.000 Euro - existenzgefährdend.

Dazu kommt, dass der Gesetzgeber die Zustellung einer Klage (und auch eines Zahlungsbefehles) nunmehr auch dann wirksam sein lässt, wenn nur an einen Ersatzempfänger (erwachsene Person, die an der Abgabestelle wohnt bzw Arbeitgeber oder -nehmer) zugestellt wird.

Bislang galt die eigenhändige Zustellung ("blauer Brief" - Rsb) für Klagen; konnte an den Empfänger persönlich nicht zugestellt werden, dann gab es nur die Hinterlegung am Postamt. Wenn nun auch anderen Personen im Haushalt zugestellt werden kann, dann birgt das für Beklagte ein höheres Risiko. Man denke nur an die Konstellationen, wo Familienangehörige im selben Haushalt für fremde Schulden bürgen und dann die Klage der Bank - ersatzweise - an den Hauptschuldner zugestellt wird. Wenn dieser - vielleicht aus guten Gründen - die Klage nicht weitergibt, gilt diese trotzdem als wirksam zugestellt. Der Bürge erfährt dann erst im Zuge der Exekution, dass er geklagt wurde.

Durch die Erweiterung der Zustellmöglichkeiten werden die Hilfsmittel gegen Fehler bei der Zustellung wichtiger: Wenn der Ersatzempfänger die Klage nicht an den Beklagten weitergibt, dann kann dieser - sowie er davon erfährt - binnen 14 Tagen (!) beim zuständigen Gericht Widereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Wird diese bewilligt, dann fällt der Zahlungsbefehl weg und man steigt in das Verfahren ein.

In der Verbraucherberatung wird es wichtig sein, künftig noch genauer die Umstände der zustellung von Klagen zu erheben.

Es sei auch erwähnt, dass natürlich auch die Gerichtsgebühren erhöht wurden.

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