Urteil: Auch künftige Ansprüche sind an VKI abtretbar
Hat ein Kreditnehmer während aufrechten Kreditverhältnisses das Recht, seinen Kreditsaldo berichtigen zu lassen, wenn er meint zu viel Zinsen gezahlt zu haben? Und: Kann er diesen Anspruch an den VKI abtreten? Mit dieser Frage hatte sich der OGH auf Antrag des VKI im Auftrag des BMASK zu beschäftigen.