Unerwünschte Werbeanrufe sind in den Beratungsstellen besonders beschwerdeträchtig und für viele Betroffene nach wie vor ein Ärgernis. Denn bei diesen Anrufen wird oft mit unseriösen Methoden versucht, KonsumentInnen Verträge aufzudrängen.
Anrufe zu Werbezwecken (sogenanntes "Cold Calling") sind ohne vorherige Einwilligung der Angerufenen unzulässig und nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten.
Dennoch halten sich viele Firmen nicht daran, wie die Praxis zeigt. Zahlreiche Konsumenten berichten immer wieder, dass sie in der Vergangenheit mit Werbeanrufen belästigt wurden, um ihnen mit unfairen Keilermethoden vorwiegend Gewinn- und Lotteriedienstleistungen ("Sie haben gewonnen!") sowie Mobilfunk- und Festnetz-verträge ("Wollen Sie billiger telefonieren?") unterzuschieben. Oftmals wird vom Unternehmen behauptet, Kunden hätten eingewilligt und können sich nur nicht mehr daran erinnern.
Werbeanrufe werden auch insbesondere deswegen zum Ärgernis, weil für die betroffenen Personen mehrfach nicht erkennbar war, mit welchem Unternehmen sie kommuniziert haben. Mitunter werden auch Betrugs-handlungen mit Cold Calling eingeleitet.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt nun - im Auftrag des Konsumentenschutzministerium (BMASK) - hier eine Umfrage durch, um das Ausmaß und die Methoden der unerbetenen Werbeanrufe erheben zu können. Ziel der Umfrage ist es auch, die bestehende Rechtslage auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.
Sollten Sie in der Vergangenheit von unerbetenen Werbeanrufen betroffen gewesen sein, laden wir Sie ein, den Onlinefragebogen auf www.verbraucherrecht.at auszufüllen.