Info: "Cold-Calling" Verträge - ab Mai verschärfte Schutzbestimmungen
Mit 1. Mai tritt das Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2011 (KSchRÄG 2011) in Kraft. Das Gesetz bringt deutliche Verbesserungen im Kampf gegen Cold Calling.
Mit 1. Mai tritt das Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2011 (KSchRÄG 2011) in Kraft. Das Gesetz bringt deutliche Verbesserungen im Kampf gegen Cold Calling.
Ein Musterprozess des VKI im Auftrag des BMASK ergibt: Die außerordentliche Kündigung der atypisch stillen Gesellschaft zwischen einem Konsumenten und der Imperial Kapitalbeteiligungs GmbH & Co KG (Imperial) aufgrund des Wegfalls der garantierten 6%igen Verzinsung ist laut erstinstanzlichen Urteil des Landesgerichtes Linz (LG Linz) rechtswirksam, wenn diese Verzinsung ausschlaggebend für die Beteiligung des Konsumenten war.
Der emeritierte Univ. Prof. Dr. Krejci zieht - im Auftrag des AWD - gegen die - in Österreich seit 10 Jahren übliche - Prozessfinanzierung auf Basis einer Erfolgsquote zu Felde. Wir meinen, dass er in entscheidenden Punkten irrt.
Ein leitender Mitarbeiter eines großen deutschen All-Finanz-Vertriebes soll 1990 als Landesdirektor in der Schweiz am Aufbau der Schweizer Tochter mitwirken. Als er einem "Provisionsbetrug" auf die Spur kommt und dies offen anspricht kommt es zum Konflikt.
Der Entwurf einer Novelle zum WAG sieht Regelungen vor, dass für Wertpapierfirmen wie den AWD künftig keine "Wertpapiervermittler" (als Nachfolger der Finanzdienstleistungsassistenten) einsetzen können sollen. Dagegen läuft die Branche Sturm.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
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