Info: Novelle des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) - SEPA Zahlverfahren
Inländische Zahlverfahren (mit Kontonummer und Bankleitzahl) dürfen nur mehr bis zum 1.2.2014 verwendet werden, danach ist das unionsweite SEPA Zahlverfahren (IBAN und BIC) anzuwenden.