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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Facebook und Datenschutz

Das soziale Netzwerk Facebook erfreut sich enormer Beliebtheit. Im Januar 2011 erreichte Facebook nach eigenen Angaben 600 Millionen aktive Nutzer weltweit. Es gibt jedoch auch viele Kritiker, die auf grobe Datenschutzmängel hinweisen.

Urteil: Erfreuliches OGH-Urteil zu Mietverträgen

In einem Verbandsklagsverfahren des VKI - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - erkannte der OGH erfreulicher Weise unter anderem, dass die Überwälzung von Erhaltungspflichten auf den Mieter gröblich benachteiligend und daher unwirksam ist.

Flugreisen - Was tun bei Storno von Teilstrecken?

In der Regel werden von Konsumenten - weil billiger - Hin- und Rückflug gemeinsam gebucht. Welche Konsequenzen hat es, wenn man den Hin- oder den Rückflug nicht in Anspruch nehmen will oder nicht in Anspruch nehmen kann? Wir haben die Situation erhoben und ihre Rechte recherchiert.

Urteil: HG Wien: RLB NÖ Wien haftet für Fehlberatung zu eigener Anleihe

Wünscht ein Anleger Kapitalsicherheit, dann ist die Anlageberatung nicht anlegeregerecht, wenn die Möglichkeit einer Kündigung einer Anleihe durch den Emittenten nicht erwähnt wird. Die beratende Bank haftet demnach für den sich daraus ergebenden Schaden nach § 13 WAG alt.

Urteil: Umfang der Prüfpflicht eines Gutachters nach § 230e ABGB und Drittwirkung eines Privatgutachtens

Ein Sachverständiger darf sich bei der Beurteilung von Aktien iSd § 230e ABGB bei der Befundaufnahme auf öffentlich zugängliche Erkenntnisquellen (Jahresabschlüsse; Prüfberichte; Börsenstatistiken; Branchenstatistiken; Presseberichte) beschränken; wird das Privatgutachten als Entscheidungsgrundlage mit herangezogen, indem ein anderer Sachverständiger dem Gericht die Richtigkeit des Privatgutachtens bestätigt, so schließt eine allfällige Amtshaftung die Haftung des beklagten Gutachters nicht aus, sondern tritt nur zu dieser Haftung solidarisch hinzu.

Urteil: HG Wien: Kasko Abrechnung bei Totalschaden gesetzwidrig

Die Definition des Totalschadens in den Kaskoversicherungsbedingungen der VAV ist gesetzwidrig. Es kommt nämlich auch dann zu keinem vollen Ersatz der Reparaturkosten, wenn die Reparaturkosten die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert unwesentlich übersteigen. Damit werden die Erwartungen des Durchschnittsverbrauchers nicht erfüllt.

Urteil: OGH zum Anwendungsbereich von § 879 Abs 3 ABGB

In einer - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - vom VKI geführten Verbandsklage hat der OGH ausgesprochen, dass eine gröbliche Benachteiligung nach § 879 Abs 3 ABGB ausschließlich zwischen den Vertragspartnern von Allgemeinen Geschäftsbedingungen geprüft werden kann.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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