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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: Neues Urteil zum Internet-Verkauf bei eBay

In einer aktuellen Entscheidung hat der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts Hamm einem Verkäufer untersagt, im geschäftlichen Verkehr Verbraucher im Internet zur Abgabe von Bestellungen aufzufordern, wenn auf der Internetseite auf das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers nur unter dem Punkt "mich" in der Rubrik "Angaben zum Verkäufer" hingewiesen wird. Der Spezialsenat des Oberlandesgerichts hat damit die Berufung des Verkäufers gegen ein Urteil des Landgerichts Bielefeld rechtskräftig zurückgewiesen.

Bausparkasse Wüstenrot - Erhöhung der Kontogebühren

Die Bausparkasse Wüstenrot hat nach Übernahme der LBA Landesbausparkasse die Kontoführungsgebühren erhöht. Nunmehr hat die Bausparkasse Wüstenrot angekündigt den sich aus der Gebührenerhöhung ergebenden Nachteil gutzuschreiben.

Urteil: OGH zu "Sammelklagen": Anwendbarkeit des §227 ZPO auch bei mehreren Klägern

Der OGH stellt in einer aktuellen Entscheidung klar, dass Ansprüche mehrerer Kläger als formelle Streitgenossen gegen denselben Beklagten gem § 227 Abs 2 ZPO vor dem Gerichtshof geltend gemacht werden können, wenn der Streitwert der Ansprüche auch nur eines Klägers die Gerichtshofgrenze übersteigt. Damit schloss sich der OGH der herrschenden Lehre an und beendet eine Unsicherheit in Zusammenhang mit den sogenanten "Sammelklagen".

Urteil: OGH im "Zinsenstreit": SMR/VIBOR taugt zur Nachrechnung

VKI-Musterprozess bringt Klärung der Frage: Wie rechnet man variable Verbraucherkredite nach, wenn die vereinbarte Zinsanpassungsklausel als zu unbestimmt und damit gesetzwidrig wegfällt? Der OGH hält die Kreditnachrechnungen des VKI anhand einer Gleitklausel als "vernünftige Mitte".

Broschüre Patientenrechte

Die NÖ Patientenanwaltschaft hat eine neue Broschüre zu "Patientenrecht und Arzneimittel" herausgegeben. Diese steht zum kostenlosen download unter kostenlos im Internet zum Download unter: http://www.patientenanwalt.com/fs_rech3.html zur Verfügung.

Urteil: Deutscher BGH zur Aufklärungspflicht des Arztes

Bei möglichen schwerwiegenden Nebenwirkungen eines Medikaments ist neben dem Hinweis in der Gebrauchsinformation des Pharmaherstellers auch eine Aufklärung durch den das Medikament verordnenden Arzt erforderlich. Der Arzt darf nicht darauf vertrauen, daß der Patient den Warnhinweis in der Packungsbeilage lesen und befolgen werde.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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