Zum Inhalt

VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: OGH: Urteil zu Gewinnzusagen

Der OGH stellt klar, dass für den Anspruch nach § 5j KSchG der "subjektive Eindruck" des Empfängers gewonnen zu haben, nicht wesentlich ist. In Hin-blick auf den Gesetzeszweck des § 5j KSchG, verpönte Verhaltensweisen zu unterbinden, kommt es auf das subjektive Verständnis des Empfängers der Mitteilung nicht an. Auch ein Verbraucher, der die Gewinnzusage als bloßes Werbemittel durchschaut, kann nach § 5j KSchG den angeblichen Gewinn verlangen.

Urteil: OGH stellt klar - Anwaltliche Beteibungskosten sind bei Akzessorietät im Kostenverzeichnis aufzunehmen

§ 23 RATG ist für anwaltliche Leistungen gegenüber § 1333 Abs 3 ABGB die speziellere Norm. Solange Anwaltskosten für außergerichtliche Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen ein Akzessorium des Hauptanspruchs bilden, können sie nur als vorprozessuale Kosten verzeichnet werden. Der selbstständigen Einklagung solcher Kosten steht somit, ohne dass insofern ein Wahlrecht bestünde, die Unzulässigkeit des Rechtswegs entgegen.

Urteil: Werbung für PSK-Kreditkoffer unvollständig

Die PSK, deren Rechtsnachfolgerin seit 2005 die BAWAG ist, versendete Werbeprospekte, in denen sie ihren "Kreditkoffer" bewarb - "Kredite iHv 4000 EUR, 8000 EUR oder 12.000 EUR um Monatsraten zu 149 EUR, alles inklusive".

Tipps zum (Fertig-) Hausbau

Der "Traum vom eigenen Haus" zerbricht - so der Fall in Help-TV am 18.1.2006 - manchmal an der Realität. Der VKI gibt Verbrauchern eine Reihe von Tipps, was beim Hausbau - insbesondere auch beim Bau eines Fertigteilhauses - zu beachten ist:

Urteil: Erfolg gegen Premiere Fernsehen beim OLG Wien

Das OLG Wien beurteilt eine Klausel zur Vertragsdauer der Premiere Fernsehen GmbH als intransparent im Sinn des § 6 Abs 3 KSchG. Zu 16 anderen Klauseln wurde ein gerichtlicher Vergleich abgeschlossen.

Urteil: OGH neuerlich zum Zinsenstreit I

Abermals hat der OGH seine bisherige Rechtsprechung im Zinsenstreit bestätigt. Die verwendete Klausel ist nichtig und die bereicherungsrechtliche Verjährungsfrist kann frühestens mit Überzahlung beginnen.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang