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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: HG Wien: Klausel zur Ausstoppung rechtswidrig

Eine Klausel zur Änderung der Veranlagung ist intransparent, wenn sie so viele finanztechnische Begriffe beinhaltet, dass für den Durchschnittsverbraucher unklar bleibt, was mit der Klausel geregelt werden soll und in welchem Umnfang eine Änderung der Veranlagung erfolgen kann.

Urteil: OLG Linz: Mehr als zwei Fußnoten bei Statt-Preisen irreführend

Die Darstellung von Statt-Preisen ist irreführend, wenn dabei insgesamt mehr als zwei verschiedene Fußnotensymbole verwendet werden (*, **, + oder ähnliche). Bei Statt-Preis Werbung muss außerdem angegeben werden, ob es sich beim Statt-Preis um den bisherigen Verkaufspreis oder um den Listenpreis handelt.

Urteil: OLG Linz: Mehr als zwei Fußnoten bei Statt-Preisen irreführend

Die Darstellung von Statt-Preisen ist irreführend, wenn dabei insgesamt mehr als zwei verschiedene Fußnotensymbole verwendet werden (*, **, + oder ähnliche). Bei Statt-Preis Werbung muss außerdem angegeben werden, ob es sich beim Statt-Preis um den bisherigen Verkaufspreis oder um den Listenpreis handelt.

Urteil: Lufthansa - "Hin- und Rückflugklausel" rechtswidrig

Der VKI hat - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage gegen die Deutsche Lufthansa hinsichtlich der sogenannten "Hin- und Rückflug" Klausel eingebracht. Auch die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsgebühren für die Rückforderung von Steuern und Gebühren bei Nichtgebrauch des Tickets steht auf dem Prüfstand.

Urteil: OGH bestätigt fragliche Totalschadenabrechnung

Für den OGH ist die umstrittene Definition des Totalschadens in den Kaskoversicherungsbedingungen vertretbar. Er zementiert damit eine nachteilige Abrechnungsweise: Es kommt nämlich zu keinem vollen Ersatz der Reparaturkosten, wenn die Reparaturkosten die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen.

Urteil: OLG Wien: Gestaffelter Dauerrabatt unzulässig

Eine Dauerrabattklausel mit einer dekursiven Staffelung ist nicht gesetzeskonform, wenn KonsumentInnen im Fall einer vorzeitigen Auflösung ihres Versicherungsvertrages nicht so gestellt werden, als ob sie von Anfang an die tatsächliche Laufzeit als Vertragsdauer gewählt hätten.

Urteil: Papierrechnung darf nicht zusätzlich bepreist werden

Der VKI hatte neben anderen Betreibern Hutchison/Drei geklagt, deren AGB eine Kostenpflicht über 2 Euro pro Rechnung vorsehen, wenn Kunden die Rechnung auf Papier bevorzugen. Das Wiener Handelsgericht gab dem VKI nun Recht und untersagte die betreffende AGB-Klausel. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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