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FAQs Kreditmoratorium BAWAG P.S.K./easybank - Vergleich

Ich habe eine COVID-Stundung mit einer anderen Bank vereinbart. Kann ich mich auch bei der Aktion anmelden?
Nein. Diese Aktion betrifft ausschließlich Kund:innen der BAWAG P.S.K/easybank. Der VKI hat andere Banken in einer Presseaussendung aufgefordert, die Zinsen zu refundieren und die Kreditkonten der Verbraucher:innen richtigzustellen. Sollten Sie weder eine Information noch eine Refundierung von Ihrer Bank erhalten haben oder weigert sich diese eine Refundierung vorzunehmen, können Sie uns gerne Ihre Stundungsvereinbarung bzw. die Stellungnahme der Bank per E-Mail an infoservice@vki.at schicken.

Ich bin Unternehmer:in und habe einen Kredit bei der BAWAG. Kann ich an der Aktion teilnehmen?
Die Entscheidung des OGH bezieht sich nur auf Verbraucherkredite. Wenn Sie Unternehmer:in sind, den Kredit aber nicht im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit, sondern für private Zwecke abgeschlossen haben, handelt es sich um einen Verbraucherkredit, mit dem Sie an der Aktion teilnehmen können. Mit einem Kredit, den Sie für Ihr Unternehmen abgeschlossen haben, können Sie nicht teilnehmen.

Ich war/bin selbständig erwerbstätig und habe eine COVID-Stundung zwischen 01.04.2020 und 31.01.2021 in Anspruch genommen. Wie kann ich das im Fragebogen angeben?
Bitte wählen Sie im Fragebogen aus, dass Sie “andere Einkommensausfälle” hatten. Im Textfeld können Sie dann kurz begründen, weshalb Sie Einkommensausfälle hatten.

Was gebe ich bei selbständiger Erwerbstätigkeit als Monatseinkommen vor bzw. während des Stundungszeitraums an?
Bitte geben Sie als Monatseinkommen vor Ausbruch der Pandemie das durchschnittliche Monatseinkommen (Netto Jahresverdienst/12) aus dem Jahr 2019 an. Für die Zeit nach Ausbruch der Pandemie geben Sie das durchschnittliche Monatseinkommen aus dem Jahr 2020 an.

Ich habe von BAWAG P.S.K./easybank einen Brief erhalten, in dem mir eine Rückerstattung explizit zugesichert wurde, muss ich mich dennoch anmelden?
Nein. Wenn Ihnen BAWAG P.S.K. eine Rückerstattung zugesichert hat, sollten Sie diese in Kürze erhalten.

Muss ich einen Kostenbeitrag an den VKI bezahlen?
Nein. Der Vergleich wird für Sie kostenlos angeboten und abgewickelt.

Der oder die Kontoinhaber:in ist verstorben. Ich bin Erb:in, kann ich Ansprüche aus dem Erbe geltend machen?
Ja, bitte melden Sie sich unter Ihrem Namen an und geben Sie im Anmeldeformular an, Erb:in zu sein.

 

 

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