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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: OGH: Generelle Haftungsfreizeichnung für Fahrlässigkeit in Bankbedingungen gesetzwidrig

Der VKI-Verbandsklage (im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums) gibt nun auch der Oberste Gerichtshof vollinhaltlich Recht: Die Bank direktanlage.at verwendet in ihren Geschäftsbedingungen ua eine Klausel, welche die Haftung der Bank für Schäden "welcher Art und Ursache auch immer" bei leichter Fahrlässigkeit der Bank ausschließt. Das ist klar gesetzwidrig, so der OGH.

Urteil: Kostenpflichtige Papierrechnungen - weiterer VKI-Erfolg

Das OLG Wien bestätigte nun die Entscheidung der ersten Instanz zum Thema "Umweltbeitrag" von T-Mobile. Der VKI war gegen die zusätzliche Gebühr für Papierrechnungen im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums mit Verbandsklage vorgegangen und bekam wieder Recht. Zusatzgebühren für Papierrechnungen sind gröblich benachteiligend bzw. im konkreten Fall intransparent. Ein monatlich anfallender Umweltbeitrag ist kein "Einmalentgelt" und nutzt nur dem Betreiber. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, T-Mobile kann den OGH anrufen.

Urteil: Onlinekartenbüro muss über Vermittlungsgebühren informieren

Die Wiener Mozart Orchester Konzertveranstaltungs GmbH muss im Internet unter www.viennaticketoffice.com über die Höhe der zu zahlenden Vermittlungsgebühr in zumindest prozentueller Angabe bereits während des Buchungsvorganges informieren, damit VerbraucherInnen die Möglichkeit des Preisvergleiches mit anderen Kartenanbietern haben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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