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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: VKI klagt Schweizer Reiseveranstalter holidays.ch AG wegen unzulässiger AGB

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den Schweizer Reiseveranstalter holidays.ch AG wegen der Verwendung unzulässiger Vertragsbedingungen geklagt, da das Unternehmen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit dem Hinweis verweigerte, es sei weder österreichisches Recht anwendbar, noch sei ein österreichisches Gericht zur Prüfung berufen.

Urteil: OGH-Urteil zu Sparbüchern unter falschem Namen

§ 31 Abs 1 Satz 2 BWG (Namenssparbücher, Bezeichnungssparbücher) dient der Verfolgung von Allgemeininteressen (Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) und nicht dem Schutz von Dritten, die Opfer einer vom identifizierten Kunden begangenen Straftat wurden.

Urteil: LG Steyr: 33 Klauseln von Happy-Fit aufgehoben

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Happy-Fit Fitness GmbH (Happy-Fit) und bekam vor dem Landesgericht Steyr (LG Steyr) Recht. Bei 33 Klauseln wurde das Fitnessstudio zur Unterlassung verpflichtet.

Urteil zu Überziehungszinsen bei Konto

Der VKI klagte - im Auftrag der Arbeiterkammer Steiermark - die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG vorrangig wegen der Zinsen des Girokontos. Das OLG Graz befand die Regelungen dazu als intransparent und daher gesetzwidrig.

Urteil: EuGH: Rückzahlung aufgrund unzulässiger Zinsuntergrenze in Kreditvertrag

Es ist unzulässig, wenn laut nationalem Gericht die Nichtigkeiterklärung einer missbräuchlichen Klausel keine Rückwirkung entfaltet, sondern erst am dem Urteil wirken soll. Die Kreditnehmer haben auch Anspruch auf Rückzahlung für die gesamte Vertragslaufzeit und nicht nur für die Zahlungen, die ab dem Urteil getätigt wurden.

Urteil: Deckelung für Verzugszinsen

Für den EuGH ist eine nationale Regelung, wonach die Verzugszinsen die Hauptforderung nicht überschreiten dürfen, EU-rechtskonform.

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Sozialministerium

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