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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: OLG Wien bestätigt: Elumbus GmbH verwendet unzulässige Klauseln

Der Verein für Konsumenteninformation hat - im Auftrag des Sozialministeriums - das Reisebüro Elumbus GmbH wegen der Verwendung gesetzwidriger Klauseln geklagt. In drei Teilurteilen ist das HG Wien der Ansicht des VKI gefolgt und hat die angefochtenen Klauseln für unzuklässig erklärt. Das Oberlandesgericht Wien hat die Entscheidung des HG Wien vom 06.11.2015 (zweites Teilurteil) nun bestätigt.

Urteil: Unzulässige Klauseln bei Reisebüro Elumbus

Das HG Wien entscheidet, dass Konsumenten nicht verpflichtet sind, Zahlungsnachweise zu erbringen und Ausweis- oder Kreditkartenkopien zur Prüfung des Zahlungsmittels zu übermitteln; auch ist das Reisebüro nicht berechtigt, einen Flug bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang zu stornieren und dafür eigene Stornogebühren zu verlangen oder den Flugpreis zu erhöhen.

Urteil Parkplatzfalle: Unlauteres Provozieren von Besitzstörungen

Das LG Eisenstadt untersagte auf eine Verbandsklage des VKI hin einem Parkplatzbetreiber, durch eine mangelhafte Kennzeichnung von bewirtschafteten kostenpflichtigen Parkflächen Besitzstörungen zu provozieren und Autofahrer, die infolge der mangelhaften Beschilderung in die Parkplätze eingefahren sind, zur Abgabe von Anerkenntnissen über Zahlungsverpflichtungen iHv 175 Euro, aufzufordern.

Urteil: VKI-Erfolg gegen deutschen Käse "aus Griechenland"

Das Wiener Oberlandesgericht beurteilt die Aufmachung des Patros-Schafskäse als irreführend (nicht rechtskräftig).
Der VKI klagte auf Unterlassung, weil die Aufmachung der Verpackung den Eindruck erweckt, der Käse stamme aus Griechenland. Tatsächlich handelt es sich aber um deutschen Käse.

Urteil: Unzulässiges Bearbeitungsentgelt bei UPC

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die UPC Telekabel Wien GmbH eine Verbandsklage wegen der Verrechnung eines Bearbeitungsentgelts für eine Zahlungszuordnung. Das nun vorliegende Urteil des HG Wien gab dem VKI Recht und erklärte die Klausel für unzulässig.

Urteil: OLG Wien bestätigt: Verfall von Bonusmeilen bei KLM Royal Dutch Airlines nach 20 Monaten unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Fluggesellschaft KLM Royal Dutch Airlines (Koninklijke Luchtvaart Maatschappij n.v.) wegen einer rechtswidrigen Klausel in den Flugmeilen-Bedingungen des "FlyingBlue"-Programms eine Verbandsklage. Das HG Wien erklärt die Klausel, die einen Verfall von "Premiummeilen" nach nur 20 Monaten vorsieht, für unzulässig. Das OLG Wien hat diese Entscheidung bestätigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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