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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die AUA aufgrund eines annullierten Fluges auf Ausgleichszahlung nach der EU-FluggastVO und Ersatz der Kosten eines Repatriierungsflugs geklagt.
Der VKI hatte – im Auftrag des Sozialministeriums – Exekution gegen Flix SE (FlixBus) geführt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Ausfallhaftung in einem Musterprozess gegen Ryanair DAC wegen Verrechnung einer Check-In-Gebühr, obwohl dem Konsumenten der Online-Check-In nicht möglich war, übernommen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums Opodo (Vacaciones eDreams SL) wegen 31 unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Brussels Airlines SA/NV wegen 35 unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt. Das Handelsgericht Wien erklärte sämtliche angefochtenen Klauseln für unzulässig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Dezember 2022 im Auftrag des Sozialministeriums die „Hüttenpartner“ Alm-, Ski-, und Wanderhüttenvermietung GmbH wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt, wobei 25 Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw der „Bedingungen Annullierungsvertrag“ beanstandet wurden. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte nun das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichtes Korneuburg und erklärte alle 25 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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