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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: BGHS Wien: Wärmestofftier fehlerhaft im Sinn des PHG

Der Hersteller des Wärmestofftieres "Beddy Bear" haftet nach dem Produkthaftungsgesetz für die Verbrennungen eines Babys. Trotz Einhaltung der Gebrauchsanweisung kam es nach der Entnahme aus der Mikrowelle zu einer zu starken weiteren Erwärmung.

Urteil: Verbandsklage gegen WET - "Wohnungseigentümer" Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft mbH erfolgreich

Das OLG Wien gab dem VKI in einem im Auftrag des BMASK geführten Verbandsverfahren gegen die Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft nun Recht. Die Genossenschaft darf die inkriminierten Klauseln nicht verwenden und sich nicht darauf berufen. Die von der Genossenschaft vorgenommenen Teilstreichungen des Klauseltextes wie auch das Hinzufügen von "Ersatzklauseln" bei der Unterlassungserklärung sind unzulässig.

Urteil: BGH: Kurze Verfallsklausel in Flugprämienprogramm unzulässig

Eine Klausel in den Teilnahmebedingungen eines Flugprämienprogrammes, wonach bei der Kündigung des Teilnehmervertrages durch das Luftfahrtunternehmen oder bei Beendigung des Prämienprogramms erworbene und bis dahin innerhalb von fünf Jahren nach Flugdatum gegen Prämienflüge einlösbare Bonuspunkte ihre Gültigkeit sechs Monate nach Zugang der Kündigung verlieren sind gröblich benachteiligend und damit unwirksam.

Urteil: Schadenersatz, wenn Anlageberater Kunden nicht über Provision informiert

Die Konsumentin hatte sich 2002 von einem Finanzberater in einem persönlichen Beratungsgespräch davon überzeugen lassen, ihr Geld in Beteiligungen einer Rentenfonds-GmbH&Co KG bzw. in eine AG&CO KG zu investieren. Die bisher nur in konservativen Anlageformen erfahrene Konsumentin machte Schadenersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung geltend, va da der Berater nicht über die von ihm für die Vermittlung der Anlage erhaltene Provision iHv 11% aufklärt hatte.

Urteil: Stadtwerke Klagenfurt geben Unterlassungserklärung ab

Die Stadtwerke Klagenfurt AG haben vor Jahreswechsel ihren Kunden neue AGB mitgeteilt. Der VKI hat - im Auftrag des BMASK - gesetzwidrige Klauseln in den neuen AGB abgemahnt. Die Stadtwerke haben rasch reagiert und sich zur Unterlassung verpflichtet.

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Sozialministerium

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